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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Volksaufstand in der sog. 'DDR'

 
... am 17. Juni 1953

Brecht hatte sich nach der Emigration, die er zuletzt in den USA verbrachte, 1948 in Ost-Berlin niedergelassen, gründete 1949 das Berliner Ensemble und 1950 die deutsche Akademie der Künste in Ost-Berlin, erhielt 1951 dort den Nationalpreis.

Zum 15. Juni 1953 gab er eine Solidaritätsbekundung gegenüber der SED-Regierung ab, wollte aber, dass die Rebellierenden von ihr gehört werden.

Brecht begrüßte zunächst auf der Straße 'Unter den Linden' die russischen Panzer, die den Aufstand niederschlugen - er ging davon aus, dass faschistisches und kriegtreiberisches Gesindel die 'DDR' an den Rand des dritten Weltkrieges gebracht habe.

'Die Weigel' war zu der Zeit gerade auf einem Friedenskongress in Budapest und konnte nicht beschwichtigend eingreifen.
Die SED stand ihm als Partei plötzlich nahe, er wollte sogar eintreten.

Die DDR-Presse reduzierte die Publikation auf das, was sie von ihm zur Kenntnis nehmen und in ihrem Sinne weitergeben 'wollte'.

Als er aber realisierte, wie er benutzt wurde und er sich mit seiner Haltung bei den westdeutschen Theatern schadete, die seine Stücke nicht mehr spielten, ließ er das Sympathisieren, getreu seinem eigenen Motto: 'Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral', sein.

Das Ensemble des Hauses am Schiffbauerdamm sah den Schrecken, sah ihn aber als das kleinere Übel, denn der Kapitalismus erzeugt nach ihrer Meinung den Faschismus und den Krieg, dann lieber einen schlechten Sozialismus erdulden.

1954 nahm Brecht noch den Stalin-Friedenspreis entgegen.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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