Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Katharina die Große

 


   ... am 17. November 1796 gestorben

Russland hatte Schaden genommen unter ihrer Herrschaft.
Schulden waren aufgehäuft, die Verwaltung zentralisiert und die zugesicherte Religionsfreiheit machte vor den Juden Halt. Immerhin hatte sie sich der Aufklärung nicht verschlossen.

Dass die Möglichkeit eines Denkens unter dem Aspekt der Vernunft - ohne gedankenloses Glauben - auch bei ihr Einzug gehalten hatte, zeigt sich an ihrer Korrespondenz mit den Denkern ihrer Zeit mit Voltaire, Montesquieu und Cesare Beccaria über Fragen der Gewaltenteilung und einer Reformierung des Strafrechts.

 

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Wie Zar Peter III., den Katharina als seine Ehefrau am 17. Juli 1762 durch ihren Geliebten Grigori Grigorjewitsch Orlow beseitigen ließ, um sich selber auf den Thron zu setzen, war ihr am 1. Oktober 1754 geborener - mit Peter III. gemeinsam offizieller, inoffizieller Vater war wohl der Höfling Graf Saltykow - -  Sohn Paul ein Bewunderer preußischer Bräuche und Regeln und vor allem von Friedrich II. - zu dieser Zeit König von Preußen, der die Ehe von Peter mit Katharina gefördert hatte.

Paul, damals noch Großfürst, besuchte 1783 mit seiner Frau Maria den Schwiegervater, Bruder des Herzogs Karl Eugen von Württemberg, in Stuttgart.
Während Aufenthaltes fanden ausufernde Feierlichkeiten statt, die Schiller für seine Flucht nach Mannheim nutzte.

 

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Paul erklärte sich am 17. November 1796, dem Tag des Todes seiner Mutter als 42-Jähriger zum Kaiser von Russland.

Am 5. April 1797 erließ er, wohl aus Widerwillen gegen seine Mutter, die ihn zeitlebens gedemütigt hatte, ein Dekret, das nur männliche Nachkommen zur Thronfolge zuließ.

Entscheidungen seiner Mutter machte er aus Hass gegen sie rückgängig.

Er ließ die durch den Geheimen Staatsrat Verurteilten aus den Gefängnissen, setzte die aus politischen Gründen Festgehaltenen frei und schaffte die Wehrpflicht ab.

Er schränkte die Macht der Grundbesitzer über die Leibeigenen ein und begrenzte deren Pflichtarbeit für die Landbesitzer auf drei Tage je Woche.
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing