Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

18.7.1944 

Flucht von Carl Friedrich Goerdeler

 
Er war von 1930 bis 1937 Oberbürgermeister von Leipzig.

Als die Nazis das Denkmal von Felix Mendelssohn Bartholdy abreißen lassen, tritt er von dem Posten zurück.

Ohne Amt nun reiste er und beriet die Westmächte über die Nazis, deren Machtübernahme er anfänglich guthieß.
Sehr schnell musste er aber deren Vorgehensweise kritisieren.

So stellte er sich schon sehr früh Hitler in geheimen Zirkeln entgegen, kooperierte mit Ludwig Beck, der die gleichen Bedenken gegen die Nationalsozialisten hegt.

Vor dem Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944 wird gegen ihn am 14. Juli 1944 Haftbefehl erlassen - er erfährt davon, flieht in seine Heimat Schneidemühl in Westpreußen, wird aber von einer Frau in einer Gastwirtschaft erkannt und verraten.

Bei der weiblichen Person handelte es sich um eine Helene Schwärzel, kleine Buchhalterin, jetzt im Krieg Flakhelferin, die auf einmal die Chance sah, groß herauszukommen - was ihr auch kurz gelang, denn Goerdeler wurde verhaftet, angeklagt und noch im Februar 1945 in Plötzensee hingerichtet.

Schwärzel erhielt die Belohnung von einer Million Reichsmark, mit der sie nicht mehr viel anfangen konnte, denn der Krieg war zu Ende, das Geld nichts mehr Wert.
1946 schon wurde sie wegen Denunziantentum verurteilt.

Nach der Haft von sechs Jahren verdingte sie sich als Putzfrau.

1986 wurde sie - die sich permanent auf der Flucht vor 'Mächten aus dem Bereich des Bösen' befand - von einem Historikerteam aufgespürt und befragt.

Inge Marßolek schrieb über die Vorgänge ein Buch mit dem Titel 'Die Denunziantin', das Thomas Mitscherlich 1993 verfilmte.

Der Spiegel  berichtete im gleichen Jahr über Buch und Film:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680944.html


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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