Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Haus der deutschen Kunst

   
  ... am 18. Juli 1937 eröffnet 

 
 
Eröffnung Haus der deutschen Kunst.
Feierlicher Staatsakt.
Sehr weihevoll.
'Führer' hält eine klassische Rede. Gegen den Kunstverfall.
Mit lapidaren Feststellungen.
Fabelhaft gemacht.
Sehr witzig.
Ein echter K.O.-Hieb.
Am lautsten klatscht - Rust.
O, diese Einfalt!
Erster Gang durch das Haus, das sehr festlich aussieht.
Auch die Auswahl der Werke ist sehr gut.
Frau Troost weint.
Die Gute!

Auszug aus dem Tagebuch Dr. Goebbels vom 18. Juli 1937

 

to top

 

 
Paul Ludwig Troost wurde mit der Ausführung des Baus beauftragt. Die Pläne dafür hatte er schon im Rahmen des Wettbewerbs angefertigt, sie dann aber nicht eingereicht.

Troost war ein etablierter Architekt, der vornehmlich mit Inneneinrichtungen bekannt geworden war, die er für Ozeandampfer und private Auftraggeber aus der wohlhabenden Münchner Gesellschaft ausgeführt hatte.
Hitler teilte die künstlerischen Auffassungen Troosts, mehr noch, er bewunderte sie und machte Troost zum „Ersten Baumeister des Führers“. In seinem Atelier zeichnete er wiederholt eigene Vorschläge und Änderungswünsche.

Am 15. Oktober 1933 legte Hitler den Grundstein; beim Schlag auf den Stein brach der eigens dafür angefertigte Hammer ab.
Wenige Monate nach der Grundsteinlegung starb Troost.
Die junge Witwe des Architekten, Gerdy Troost, vollendete zusammen mit ihrem langjährigen Mitarbeiter Leonhard Gall das Projekt.

Im Juli 1937 wurde das „Haus der Deutschen Kunst“ als ein „Geschenk des deutschen Volkes an seinen Führer Adolf Hitler“ übergeben und von diesem in einem pompös inszenierten Festakt eingeweiht.


(hausderdeutschenkunst.de

to top


Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

to top