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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Krönung Wilhelm I.

   
   ... am 18. Oktober 1861

Er hatte schon mit seinem Leben als zweiter Mann in der Erbfolge abgeschlossen, blickte er 1857 auf 60 Jahre zurück. Doch mit dem Jahr 1857 begann die Karriere des Wilhelm, Prinz von Preußen.

Bruder König Friedrich Wilhelm IV. musste die Regierungsgeschäfte aus gesundheitlichen Gründen abgeben. Da keine Nachkommen aus seiner Linie vorhanden waren, übernahm der Bruder zunächst vertretungsweise, nach dem Tod von Friedrich Wilhelm IV., endgültig die Regentschaft.
Der neue König setzte sich in eigener Machtvollkommenheit - das Gottesgnadentum meinte er mache das möglich - in Königsberg am 18. Oktober 1861 die Krone auf.
Adolf von Menzel hält die Situation in einem Gemälde fest und überliefert als Maler Preußens Situationen des damaligen Lebens.

Wilhelm, nun König von Preußen, will Reformen, die jedoch in ihrer Durchführung an Widerständen im eigenen Haus oder aber durch Abgeordnete behindert bzw. verhindert werden.
Die Liberalen drängen - aber der König sieht sich als Monarch in der Situation, mit Gewalt seine Order durchsetzen zu wollen und zu müssen.

Die Situation scheint verfahren, so beauftragt er Otto von Bismarck mit der Bildung eines Kampfministeriums. Und nicht nur hier wird der neue Mann eingreifen.
Der König und sein Vasall arbeiten gut zusammen, die Opposition wird unterdrückt, Liberale und Sozialdemokraten geraten in eine Abseitssituation, der Kulturkampf richtet sich gegen die Kirche und ihre Einrichtungen.

Der Kampf um Schleswig und Holstein wird entschieden, die Österreicher zurückgedrängt. Der 3. Juli 1866 bringt die Entscheidung bei Königgrätz, der deutsche Krieg geht zugunsten Preußens aus.

Auch der Krieg mit Frankreich - von Bismarck durch die Emser Depesche geradezu vom Zaun gebrochen - findet ein glückliches Ende, Deutschland wird vereinigt und Wilhelm I. 1871 neben dem preußischen König auch Deutscher Kaiser.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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