Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Arno Breker

   
   ... am 19. Juli 1900 geboren

Er war der Bildhauer des 20. Jahrhunderts, der vornehmlich im Dritten Reich durch seine naturalistischen Skulpturen Aufsehen erregte.

Nazi-Größen sahen in ihm den Künstler, der einer Idee der herausragenden Rasse Form geben konnte.

Im Berliner Grunewald wurde ihm auf Veranlassung des Generalbauinspektors Speer ein Großraumatelier eingerichtet, das immer noch als Gebäude existiert und nun unter Denkmalschutz steht.

Nach dem Krieg und nach seiner Entnazifizierung - es wirkte sich mildernd aus, dass er sich bei der Reichsleitung für Peter Suhrkamp eingesetzt hatte, in Düsseldorf nun ansässig - schuf er Büsten von damals lebenden Personen des öffentlichen Interesses.

Die von Richard und Cosima Wagner wie auch die von Franz Liszt stehen in der Nähe des Festspielhauses in Bayreuth.



 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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