Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Erste Ballonfahrt

 
    ... am 19. September 1783

Ludwig XVI. und seine Frau Marie-Antoinette waren dabei, als die Brüder Joseph Michel und Jacques Etienne Montgolfier einen Ballon sich durch Heißluft mit einem Korb, in dem ein Huhn, eine Ente und ein Schaf in die Luft erheben ließ.

Die Passagiere überlebten die Fahrt von zwölf Minuten, ehe der Ballon - die heiße Luft blieb aus, da das Feuer zur Hitzeentwicklung am Boden verblieben war - wieder auf die Erde zurücksank.

 


Sehr bald danach wurde bei den Ballonen das Feuer zur Entwicklung der heißen Luft mitgeführt - anfänglich glaubte man, der Rauch für zum Auftrieb.

Mit Gas gefüllt, mit Steuerungsflügeln und Motoren ausgestattet, entwickelte sich hieraus das Luftschiff des Grafen Zeppelin.


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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