Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Entlassung aus Landsberger Haft

 


   ... am 20. Dezember 1924

Der Richterspruch lautete 'fünf Jahre' nach dem Putsch vom 8./9. November 1923.

Am 11. November wurde er in Villa Hanfstaengl in Uffing am Staffelsee verhaftet und am nächsten Tag in die Festungshaftanstalt Landsberg am Lech gebracht.

Am 26. Februar 1924 begann der Prozess, der eine besondere Wende nahm, da Hitler sich als Opfer darzustellen vermochte.

Seine rhetorischen Fähigkeiten zeigten sich auch im Gerichtssaal als wirksam - Prozesszuschauer begeisterte er, die Staatsanwaltschaft beeinflusste er, das Gericht beeindruckte er, so dass die Strafe auf nur fünf Jahre Festungshaft festgesetzt wurde, wobei eine Entlassung nach sechs Monaten auf Bewährung in Aussicht gestellt wurde.

Die Zeit im Gefängnis nutzte Hitler zur Abfassung des ersten Teils seines Buches 'Mein Kampf'. Das Papier für die Niederschrift erhielt er aus Bayreuth von Winifred Wagner zugesandt.

Zu Weihnachten 2024 war er wieder in Freiheit.

Als Hitler 1925 wieder im Münchener Bürgerbräukeller sprechen wollte, wurde ihm das von der bayerischen Landesregierung verwehrt.

Da auch noch Anfang 1927 für ihn in Preußen Redeverbot besteht, spricht der Parteivorsitzende der NSDAP im Berliner Vergnügungslokal 'Clou' in einer geschlossenen Veranstaltung vor etwa 5.000 Zuschauern zum 1. Mai.


https://www.spiegel.de/geschichte/hitler-in-haft-a-946480.html


 

to top


Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing