Bildungsmisere        
       
 
 

 


Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages:

Wolfgang Borchert

 


  ... am 20. Mai 1921 geboren.

Als Buchhändler und Schauspieler war er in seiner Geburtsstadt Hamburg tätig, bevor er in den Krieg befohlen wurde.

Bei einem Melde-Einsatz erlitt er an der Hand eine Verletzung, ein Finger musste amputiert werden, angeklagt wegen Selbstverstümmelung, verhaftet, zum Tode verurteilt, freigesprochen und dann wegen eines Verstoßes gegen das Heimtückegesetz - man fand Schriften bei ihm, die ihn als Kritiker des Systems auswiesen - wieder vor Gericht gestellt, Aburteilung zu Arrest mit späterer Frontbewährung.

Bei einem Truppenbetreuungsabend parodierte er in ausgelassener Stimmung Joseph Goebbels, wurde denunziert, verhaftet und 1944 wegen Wehrkraftzersetzung angeklagt und verurteilt - wieder zu einem Einsatz 'auf Feindbewährung'.

1945 sollte er von amerikanischen Truppe in französischen Gefangenschaft überführt werden, er floh und erreichte allein nach 600 Km Fußweg Hamburg.

An den Folgen seines Einsatzes als Soldat im Krieg und den dort erlittenen körperlichen Schäden starb er am 20. November 1947, einen Tag vor der szenischen Uraufführung seines einzigen Dramas 'Draußen vor der Tür' am 21. November 1947.
Hans Quest spielte den Beckmann an den Hamburger Kammerspielen, Regie Wolfgang Liebeneiner,  Intendanz Ida Ehre.

 

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Das Stück, besonders die Menschen in der Nachkriegszeit berührend, wurde 1993/1994 auf den Spielplan des Theaters Regensburg genommen.

Im Theater am Haidplatz spielte Kai Tiedemann den Beckmann in der Regie von Rudolf Zollner.
Mit dabei waren Christiane Motter, Brigitte Umlauf, Michael Heuberger, Wolfgang Sowa.

 




 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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