Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Sydney Opera House

 
    ... am 20. Oktober 1973 eröffnet
 
Es ist eines der spektakulärsten Gebäude der Welt.

1959 begannen die Bauarbeiten an dem Projekt, dessen Wettbewerb der dänische Architekt Jorn Utzon 1957 gewann.

Diese dauerten zunächst bis 1966 als Utzon aus dem Vertrag der Herstellung des Gebäudes ausstieg - die Kosten waren davon gelaufen - von anfänglich kalkulierten knappen 4 Millionen US-Dollar, waren diese auf 57 Millionen gestiegen. Die Regierung lehnte ab, sich weiter einzubringen und forderte eine Beendigung des Baus in der vorgesehenen Form und seiner Innenausstattung.
Utzon ging und kehrte nie wieder nach Australien zurück.

Junge Architekten - mit dem Bau überfordert - machten weiter, die Konsequenz, die Innenräume entsprachen nicht dem Eindruck, der vom Äußeren des Gebäudes hätte erwartet werden können.





Als größtes Manko wurde der zu kleine Orchesterraum angesehen, so dass in dem Theatersaal nur Opern mit kleiner Orchesterbesetzung - nicht jedoch Wagner, da evtl. die 'Lessing-Fassung' - und Strauss gegeben werden können.

 

to top


Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

to top