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... am 21. Oktober 1878 verabschiedet
Drei Attentate wurden auf Wilhelm I. verübt.
Bei dem ersten, am 14. Juli 1861, schoss der Student Oskar Becker in
Baden-Baden auf den König von Preußen, der im Januar 1961 die
Regentschaft von seinem Bruder König Friedrich Wilhelm IV. übernommen
hatte, der im Januar 1861 kinderlos verstorben war.
Der Attentäter wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, aber bereits 1866
begnadigt.
Max Hödel (1857-1878) aus Leipzig gab am 11. Mai 1878 bei einem Attentat
auf den inzwischen gewählen deutschen Kaiser zwei Revolverschüsse ab.
Der Anschlag missglückte, Hödel nutzte eine offene Kutschfahrt Wilhelms
I. auf dem Boulevard 'Unter den Linden' in Berlin. Er wurde zum Tode
verurteilt und hingerichtet.
Kurz danach, am 2. Juni 1878, hatte Dr. Karl Eduard Nobiling mit einer
Schrotflinte auf den Kaiser geschossen, als der seine tägliche Ausfahrt
ebenfalls 'Unter den Linden' unternahm. Der junge Landwirt versuchte
darauf, sich selbst zu richten, verletzte sich schwer und verstarb an
dem Selbstmordversuch, noch bevor ihm der Prozess gemacht werden konnte.
Diese Anschläge, die von Männern unternommen wurden, die den
sozialkritischen Schichten angehörten, nutzte Bismarck dazu, die Ängste
der Bevölkerung zu schüren und das Verbot der Sozialdemokratischen
Arbeiterpartei in Deutschland durchzusetzen.
In zwölf Jahren waren davon 1.300 Druckschriften und über 330
Arbeiterorganisationen betroffen, darunter auch die Vorläuferin der SPD
und auch Gewerkschaftsverbände. Verhaftungen wurden zu Tausenden
durchgeführt und Menschen in die Emigration getrieben.
Nach der Entlassung von Bismarck verlängerte Kaiser Wilhelm II. die
Gesetze nicht, ihm ging es um Annäherung - nicht um Ausgrenzung der
Arbeiterbewegung, obwohl ihm soziale Probleme auf die Bühne gebracht -
wie Gerhart Hauptmanns Drama 'Die Weber' - nicht gefielen.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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