Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Sozialistengesetze

 


    ... am 21. Oktober 1878 verabschiedet

Drei Attentate wurden auf Wilhelm I. verübt.
Bei dem ersten, am 14. Juli 1861, schoss der Student Oskar Becker in Baden-Baden auf den König von Preußen, der im Januar 1961 die Regentschaft von seinem Bruder König Friedrich Wilhelm IV. übernommen hatte, der im Januar 1861 kinderlos verstorben war.
Der Attentäter wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, aber bereits 1866 begnadigt.

Max Hödel (1857-1878) aus Leipzig gab am 11. Mai 1878 bei einem Attentat auf den inzwischen gewählen deutschen Kaiser zwei Revolverschüsse ab.
Der Anschlag missglückte, Hödel nutzte eine offene Kutschfahrt Wilhelms I. auf dem Boulevard 'Unter den Linden' in Berlin. Er wurde zum Tode verurteilt und hingerichtet.
 
Kurz danach, am 2. Juni 1878, hatte Dr. Karl Eduard Nobiling mit einer Schrotflinte auf den Kaiser geschossen, als der seine tägliche Ausfahrt ebenfalls 'Unter den Linden' unternahm. Der junge Landwirt versuchte darauf, sich selbst zu richten, verletzte sich schwer und verstarb an dem Selbstmordversuch, noch bevor ihm der Prozess gemacht werden konnte.

Diese Anschläge, die von Männern unternommen wurden, die den sozialkritischen Schichten angehörten, nutzte Bismarck dazu, die Ängste der Bevölkerung zu schüren und das Verbot der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei in Deutschland durchzusetzen.

In zwölf Jahren waren davon 1.300 Druckschriften und über 330 Arbeiterorganisationen betroffen, darunter auch die Vorläuferin der SPD und auch Gewerkschaftsverbände. Verhaftungen wurden zu Tausenden durchgeführt und Menschen in die Emigration getrieben.

Nach der Entlassung von Bismarck verlängerte Kaiser Wilhelm II. die Gesetze nicht, ihm ging es um Annäherung - nicht um Ausgrenzung der Arbeiterbewegung, obwohl ihm soziale Probleme auf die Bühne gebracht - wie Gerhart Hauptmanns Drama 'Die Weber' - nicht gefielen.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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