Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

'Der Biberpelz'

 

     ... am 21. September 1893 uraufgeführt

Das sozialkritische Stück fiel im Deutschen Theater in Berlin durch, nur drei Vorstellungen gab es - erst in der Aufführung vom 3. April 1897 am Volkstheater in Wien wurde es zum Erfolg, da man erkannte, wie die Hauptperson sich schlau gegen die Obrigkeit zur Wehr setzt.

1898 zeigte Otto Brahm das Stück am Berliner Lessingtheater. Er setzte sich auch für Ibsen und Strindberg ein - Hauptmann aber wurde sein Hausdichter.

Max Reinhardt kam mit dem Stück 1916 am Deutschen Theater mit Else Lehmann, Werner Krauss und Emil Jannings heraus - und von da ab wurde es wegen der gut durchgezeichneten Charaktere zu einem der beliebtesten Stücke, zumal die Rolle der Mutter Wolffen den Charakterdarstellerinnen wie Therese Giehse, Mila Kopp, Inge Meysel, Grethe Weiser alle Entfaltungsmöglichkeiten bot.

Brecht verband 'Biberpelz' und 'Der rote Hahn' zu einer sechsaktigen Fassung - die Hauptmann-Erben aber erhoben Einspruch gegen diese Lösung.

Die Familie Thalbach / Besson war monatelang mit einer Kombi-Fassung der beiden Stücke mit großem Erfolg am Theater am Kurfürstendamm.

 

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Nachdem auch Gabriele Gysi die Hauptrolle spielte, fehlt nun nur noch Doris Dubiel, die mit Sicherheit eine 'umwerfende' Mutter Wolffen wäre.
Aber der Regensburger Theaterdirektor kommt auf diese Besetzungsidee natürlich nicht.

Dafür mimt sie jetzt als stumme Jule:
'La Mère/Lillas Pastia/Le Guide'
in der Neuinszenierung von Carmen am Pberpfälzer Metropol-Theater Regensburg.
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing