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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Erste Salzburger Festspiele

 


   ... am 22. August 1920

Es war der Tag für den ersten 'Jedermann' - Hugo von Hofmannsthal hatte ihn verfasst - auf der Basis des englischen Schauspiels.

Ehe es dazu kam, waren verständlicherweise verwaltungsrechtliche Verfahren zu beachten - glücklicherweise waren honorige Menschen der damaligen deutschen wie österreichischen Szene an der Gründung beteiligt.

1910 begann man mit Musikfesten und wollte nun das Programm um Schauspiele erweitern.

Schon 1917 schlug Max Reinhardt der Salzburger Verwaltung vor, die Stadt zu einem Zentrum der Kultur zu machen.

Hugo von Hofmannsthal gab dann 1919 einen eigenen Entwurf für ein Festspiel ab, der die Ideen von Reinhardt unterstützte und Richard Strauß als weiteren Promotor - ihm aus seiner Arbeit an 'Elektra' und 'Rosenkavalier' verbunden - einschaltete.
Franz Schalk kam als Dirigent, Alfred Roller als Bühnenbildner hinzu.

Seit 80 Jahren spielt man nun in Salzburg ein besonderes Sommertheater mit großer Vielfalt, Konzert, Oper, Schauspiel, das nur in der Hitler-Zeit Einschränkungen im Spielplan - Stücke jüdischer Autoren durften nicht gezeigt werden - hinnehmen musste.

Bayreuth führte damals wie heute nur Wagner auf, der sich mit seiner zweimal herausgegebenen Schrift, 'Das Judentum in der Musik' besonders hervorgetan und den Nazis damit hilfreich zur Seite gestanden hatte.

Dass Bayreuth so viel Wirbel um die paar jährlichen Vorstellungen im Juli und August macht, ist schwer nachzuvollziehen, sieht man dagegen die Menge der erstklassigen Produktionen, die in Salzburg gezeigt werden.
Hinzu kommt, dass man Wagner heute in jeder Kleinstadt spielt und BT damit völlig überflüssig ist.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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