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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Gustav Gründgens

 


   ... am 22. Dezember 1899 geboren

Am 26. Februar 1942 schrieb GG an den Reichsmarschall.

Dieser möge ihn aus dem Vertrag als Intendant, Schauspieler und Regisseur am Staatlichen Schauspielhaus in Berlin entlassen.

Göring möge ihm die Genehmigung erteilen, sich zum Dienst in der Wehrmacht zu melden.

Das Haus sei bestellt, er habe alle Rollen, in denen er aufgetreten sei, an vollwertige Ersatzleute übergeben, Herr Liebeneiner sei erste Kraft geworden, nachdem er vorher schon mit großen Aufgaben betraut wurde.

Der Apparat der Theaterführung sei so eingespielt, dass eine Vertretung ihn ersetzen könne, in einer Zeit, das das praktische das künstlerische notwendigerweise überwiegen müsse.

Göring würde ihn mit der Erfüllung der Bitte sehr glücklich machen, ein abschlägiger Bescheid würde ihn in seinen innersten Gesetzmäßigkeiten treffen.

GG beendete den Brief ohne verbindliche Floskel, nur mit einem
'Heil Hitler!'



 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing