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Thema des Tages
Else Elster
... am
22. Februar
1910 geboren
Nach einer Schauspielausbildung in Wien und privatem Unterricht bei Ilka
Henriette Grünzweig in Berlin kam Else Elster als junge Naive sehr früh
in der Hauptstadt zum Film und drehte als Zwanzigjährige gleich die
Hauptrolle der Grete Schubert in die 'Die blonde Nachtigall'.
Es folgten - als einer der erfolgreichsten Filme aus dem Jahr 1935 - 'Krach
in Hinterhaus', das schon im Theater am Schiffbauerdamm in der Regie von
Veit Harlan großen Erfolg hatte.
Dann 1936 'Das Veilchen vom Potsdamer
Platz' und 'Das Dreimäderlhaus'. Insgesamt waren es während der NS-Zeit
23 Filme, in denen sie in mehr oder weniger großen Rollen mitwirkte.
Der ihre Karriere entscheidende Film war der ebenso von Veit Harlan 1940
gedrehte 'Jud Süß' - „die niederträchtigste, gemeinste und
raffinierteste Form von ‚künstlerischem‘ Antisemitismus (Ralf Giordano)
- danach gab es nur noch zwei Filme, in denen sie beschäftigt wurde.
Sie blieb in dem Genre, bis die aus Gründen äußerer Umstände nicht mehr
in das Schema der dem 'Führer' Hörigen passte.
Ein Verhältnis hatte sie - einschließlich Nachwuchs im Jahr 1937 - mit
Wolf-Heinrich Graf von Helldorff, dem Polizeichef von Berlin, dem ein
verschwenderisches Leben und später Verbindungen zum Widerstand im
Rahmen des 20. Juli 1944 vorgeworfen wurden.
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Else Elster genoss lange Zeit die Gunst der Nazis - Goebbels fand sie
sehr nett - und Hitler selber setzte sich 'sehr großzügig' für sie ein,
als sie nach 1937 wieder ein Engagement suchte.
Selbst wenn die Tätigkeiten beim Film nach 1940 zurückgingen, war sie
nicht unbeschäftigt, spielte sie doch beim Theater, war als Sängerin und
Kabarettistin aktiv.
1998 starb sie in Günzburg in der Nähe von Ulm.
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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