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04.01.2010 - dradio.de

 

 




Thema des Tages


Else Elster


   ... am
22. Februar 1910 geboren

Nach einer Schauspielausbildung in Wien und privatem Unterricht bei Ilka Henriette Grünzweig in Berlin kam Else Elster als junge Naive sehr früh in der Hauptstadt zum Film und drehte als Zwanzigjährige gleich die Hauptrolle der Grete Schubert in die 'Die blonde Nachtigall'.

Es folgten - als einer der erfolgreichsten Filme aus dem Jahr 1935 - 'Krach in Hinterhaus', das schon im Theater am Schiffbauerdamm in der Regie von Veit Harlan großen Erfolg hatte.
Dann 1936 'Das Veilchen vom Potsdamer Platz' und 'Das Dreimäderlhaus'. Insgesamt waren es während der NS-Zeit 23 Filme, in denen sie in mehr oder weniger großen Rollen mitwirkte.

Der ihre Karriere entscheidende Film war der ebenso von Veit Harlan 1940 gedrehte 'Jud Süß' - „die niederträchtigste, gemeinste und raffinierteste Form von ‚künstlerischem‘ Antisemitismus (Ralf Giordano) - danach gab es nur noch zwei Filme, in denen sie beschäftigt wurde.

Sie blieb in dem Genre, bis die aus Gründen äußerer Umstände nicht mehr in das Schema der dem 'Führer' Hörigen passte.

Ein Verhältnis hatte sie - einschließlich Nachwuchs im Jahr 1937 - mit Wolf-Heinrich Graf von Helldorff, dem Polizeichef von Berlin, dem ein verschwenderisches Leben und später Verbindungen zum Widerstand im Rahmen des 20. Juli 1944 vorgeworfen wurden.

 

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Else Elster genoss lange Zeit die Gunst der Nazis - Goebbels fand sie sehr nett - und Hitler selber setzte sich 'sehr großzügig' für sie ein, als sie nach 1937 wieder ein Engagement suchte.

Selbst wenn die Tätigkeiten beim Film nach 1940 zurückgingen, war sie nicht unbeschäftigt, spielte sie doch beim Theater, war als Sängerin und Kabarettistin aktiv.

1998 starb sie in Günzburg in der Nähe von Ulm.
 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing