Bildungsmisere        
       
 
 

 


Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Büchner-Preis Ehrung

 


  ... am 22. Mai 1992

Am 15. März 1951 schlossen der Hessische Kultusminister, der Magistrat der Stadt Darmstadt und die Akademie einen Vertrag, nach welchem der bisherige Georg-Büchner-Preis in »einen Literaturpreis umgewandelt und der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung zur Verfügung gestellt wurde«.

Die Satzung für den Büchner-Preis enthält in der Fassung vom 21. März 1958 den Paragraphen wonach:
»Zur Verleihung können Schriftsteller und Dichter vorgeschlagen werden, die in deutscher Sprache schreiben, durch ihre Arbeiten und Werke in besonderem Maße hervortreten und die an der Gestaltung des gegenwärtigen deutschen Kulturlebens wesentlichen Anteil haben.«

Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung vertreten durch:
Präsident Herbert Heckmann;
Vizepräsidenten Günter de Bruyn, Hartmut von Hentig, Ivan Nagel;
Beiräte Walter Helmut Fritz, Oskar Pastior, Lea Ritter-Santini, Peter Wapnewski und Hans Wollschläger
verleiht den Georg-Büchner-Preis an George Tabori.

Begründung:
George Tabori erhält den Preis für seine Theaterstücke, seine klärende Prosa und seine engagierte Theaterarbeit. Wir bewundern darin seinen Mut, dem deutschen Publikum mit Witz Ironie und doch mit der Leidenschaft des Opfers und der Distanz des Weisen die unheilvolle gemeinsame Geschichte der Deutschen und Juden vor Augen zu führen.


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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