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... am 22. Mai 1992
Am 15. März 1951 schlossen der Hessische Kultusminister, der
Magistrat der Stadt Darmstadt und die Akademie einen Vertrag, nach
welchem der bisherige Georg-Büchner-Preis in »einen Literaturpreis
umgewandelt und der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung zur
Verfügung gestellt wurde«.
Die Satzung für den Büchner-Preis enthält in der Fassung vom 21. März
1958 den Paragraphen wonach:
»Zur Verleihung können Schriftsteller und Dichter vorgeschlagen werden,
die in deutscher Sprache schreiben, durch ihre Arbeiten und Werke in
besonderem Maße hervortreten und die an der Gestaltung des gegenwärtigen
deutschen Kulturlebens wesentlichen Anteil haben.«
Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung vertreten durch:
Präsident Herbert Heckmann;
Vizepräsidenten Günter de Bruyn, Hartmut von Hentig, Ivan Nagel;
Beiräte Walter Helmut Fritz, Oskar Pastior, Lea Ritter-Santini, Peter
Wapnewski und Hans Wollschläger
verleiht den Georg-Büchner-Preis an George Tabori.
Begründung:
George Tabori erhält den Preis für seine Theaterstücke, seine klärende
Prosa und seine engagierte Theaterarbeit. Wir bewundern darin seinen
Mut, dem deutschen Publikum mit Witz Ironie und doch mit der
Leidenschaft des Opfers und der Distanz des Weisen die unheilvolle
gemeinsame Geschichte der Deutschen und Juden vor Augen zu führen.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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