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23. Dezember 1933 verurteilt
Am 27. Februar 1933 sitzt Goebbels in seiner Wohnung am
Reichskanzlerplatz und arbeitet, als um 9 Uhr abends der Führer zum
Abendessen kommt.
Man bespricht danach gemeinsam die Propagandaaktion zum 'Tag der
erwachenden Nation', als die Runde plötzlich ein Anruf des Auslandspressechefs
Dr. Hanfstaengel erreicht, mit der Mitteilung: 'Der Reichstag brennt'.
Goebbels glaubt dem Bericht zunächst nicht, telefoniert herum und muss
feststellen, die Nachricht entspricht den Tatsachen.
Nach dem Krieg äußerte sich Dr. Hanfstaengel dahingehend, dass
Goebbels wohl tatsächlich überrascht gewesen sei, denn der, der mit
seinem Ministerium mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet,
brauchte für die bevorstehenden Wahlen am 5. März 1933 keine derartige
Unterstützung.
Und doch wird Goebbels in Zusammengang mit dem Brand gebracht.
Am 27. Februar 1933 sollen Informationen vorgelegen haben, dass 'ein
Strolch in Moskaus Auftrag' den Reichstag anzünden soll.
Goebbels, davon in Kenntnis gesetzt, soll bemerkt haben:
"Wenn uns dieses Verbrechen 8 Millionen Stimmen bringen kann, dann soll
der Bunker doch ruhig ausgeräuchert werden."
Und dem SA-Gruppenführer Detten soll aufgegeben worden sein, im Falle der
Brandstiftung nicht zu löschen, sondern dazu beizutragen, den Reichstag
völlig ausbrennen zu lassen.
Also
Brandstiftung!
Marinus van der Lubbe wird im brennenden Reichstag verhaftet, er soll
Tage zuvor schon versucht haben, das Wohlfahrtsamt in Berlin-Neukölln
und das Berliner Rathaus, schließlich sogar das Berliner Schloss in
Brand zu stecken.
Sein Geständnis führt am 23. Dezember 1933 zur Verurteilung und am 10.
Januar 1934 zur Hinrichtung.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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