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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Marinus van der Lubbe

   
 
   ... am 23. Dezember 1933 verurteilt

Am 27. Februar 1933 sitzt Goebbels in seiner Wohnung am Reichskanzlerplatz und arbeitet, als um 9 Uhr abends der Führer zum Abendessen kommt.

Man bespricht danach gemeinsam die Propagandaaktion zum 'Tag der erwachenden Nation', als die Runde plötzlich ein Anruf des Auslandspressechefs Dr. Hanfstaengel erreicht, mit der Mitteilung: 'Der Reichstag brennt'.

Goebbels glaubt dem Bericht zunächst nicht, telefoniert herum und muss feststellen, die Nachricht entspricht den Tatsachen.

Nach dem Krieg äußerte sich Dr. Hanfstaengel dahingehend, dass Goebbels wohl tatsächlich überrascht gewesen sei, denn der, der mit seinem Ministerium mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet, brauchte für die bevorstehenden Wahlen am 5. März 1933 keine derartige Unterstützung.

Und doch wird Goebbels in Zusammengang mit dem Brand gebracht.
Am 27. Februar 1933 sollen Informationen vorgelegen haben, dass 'ein Strolch in Moskaus Auftrag' den Reichstag anzünden soll.

Goebbels, davon in Kenntnis gesetzt, soll bemerkt haben:
"Wenn uns dieses Verbrechen 8 Millionen Stimmen bringen kann, dann soll der Bunker doch ruhig ausgeräuchert werden."

Und dem SA-Gruppenführer Detten soll aufgegeben worden sein, im Falle der Brandstiftung nicht zu löschen, sondern dazu beizutragen, den Reichstag völlig ausbrennen zu lassen.

Also Brandstiftung!
Marinus van der Lubbe wird im brennenden Reichstag verhaftet, er soll Tage zuvor schon versucht haben, das Wohlfahrtsamt in Berlin-Neukölln und das Berliner Rathaus, schließlich sogar das Berliner Schloss in Brand zu stecken.

Sein Geständnis führt am 23. Dezember 1933 zur Verurteilung und am 10. Januar 1934 zur Hinrichtung.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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