Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

'Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat' ...

   

... am 24. März 1933 veröffentlicht.

Das 'Ermächtigungsgesetz' - diente nicht dazu, die Republik handlungsfähig zu machen, sondern um sie abzuschaffen.
Es gilt als rechtliche Hauptgrundlage der nationalsozialistischen Diktatur. Es schuf den Nazis die Möglichkeit, nach eigenem Gutdünken zu handeln.

Da der Reichstag nach dem Reichstagsbrand am 23. März 1933 nicht benutzt werden konnte, tagte das Parlament in der Krolloper.

Das Gebäude wurde von der SS abgesperrt, die an diesem Tag erstmals in größerem Rahmen in Erscheinung trat. Im Inneren standen lange SA-Kolonnen. Als weitere Neuerung hing eine riesige Hakenkreuzfahne hinter dem Podium.




Originalton

Hitler sprach - er argumentierte, unter äußerem Druck, diese durch SA-Präsenz dokumentiert - es könne nicht angehen, dass die Regierung bei jeder Art von Tun im Rahmen der Bewegung, sich die Zustimmung des Reichstages 'erbitten' müsse. Daher habe man sich entschlossen, dieses Gesetz den Abgeordneten zur Entscheidung vorzulegen.
 





 

 

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP), 
Deutschnationale Volkspartei (DNVP),
Zentrum,
Bayerischer Volkspartei (BVP),
Deutsche Staatspartei (DStP),
Christlich-Sozialer Volksdienst (CSVd),
Deutsche Volkspartei DVP),
Bauernpartei,
Landbund

beteiligten sich an der Abstimmung.

Die KPD-Abgeordneten konnten nicht teilnehmen, da ihre Mandate im Rahmen der Reichstagsbrandverordnung vom 8. März 1933 annulliert worden waren, wurden jedoch als anwesend mit zustimmendem Votum registriert

Hitler trat dann nochmals an das Rednerpult und gab der SPD, die als einzige Partei sich dem Druck widersetzte und die das Gesetz ablehnte - 'eine Antwort, daß die Fetzen fliegen' und sprach ihnen das Recht ab, eine Entscheidung treffen zu dürfen, über Frieden oder Krieg.
 


Der Führer spricht ganz frei und ist groß in Form. Das Haus rauscht vor Beifall. Gelächter, Begeisterung und Applaus. Es wird ein Erfolg ohnegleichen.

Goebbels Tagebücher 24. März 1933
 

Göring gab das Ergebnis bekannt, 444 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 97 Abgeordnete, die der SPD, dagegen.

Hierauf stürmten NSDAP-Abgeordnete nach vorne und stimmten die Zeilen an:

'Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen ...'

Hitler hatte mit dieser Regelung per Gesetz für zunächst vier folgende Jahre völlig freie Hand.
 

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Einschneidende Maßnahmen folgten:

Pressezensur, das Gewerkschaftseigentum wurde eingezogen, die Gewerkschaftsführer verhaftet, politische Parteien verboten. Als 'Partei' war nur noch die NSDAP zugelassen.


Am 31. März 1933 wurde dann das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 durch das Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich auch auf die Landesregierungen übertragen.
 

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Schon 1914 gab es mit dem Kriegsermächtigungsgesetz Regierungen die Möglichkeit, ohne das Parlament einbezogen zu haben, Gesetze erlassen zu können.

Diese Regelung von 1914 bedeutete den 'Durchbruch eines neuen verfassungspolitischen Prinzips von außerordentlicher Tragweite' für die Weimarer Zeit ab 1919.
Es handelte sich um ein verfassungsbrechendes Gesetz, das der Verfassung widersprach, aber in Kauf genommen wurde, weil es unter den Umständen zustande kam, die auch für eine Verfassungsänderung nötig gewesen wären.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 macht Ermächtigungsgesetze unmöglich.

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"Der physische Druck auf die Abgeordneten war erheblich"
 
22.03.2013 · 08:10 Uhr
 Historiker erklärt die Zustimmung zu Hitlers Ermächtigungsgesetz vor 80 Jahren
 

Andreas Wirsching im Gespräch mit Christoph Heinemann

Am 24. März 1933 stimmte der Reichstag dem Ermächtigungsgesetz zu, das der NS-Regierung erlaubte, ohne Zustimmung des Reichstags Gesetze zu erlassen. Bei diesem Ja zur rechtlichen Grundlage der Hitlerdiktatur spielte auch die Angst der Abgeordneten vor der anwesenden SA eine Rolle, erklärt der Direktor des Instituts für Zeitgeschichte in München, Andreas Wirsching.

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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