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Thema des Tages
Erste Transporte ins Lager Theresienstadt
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24. November 1941
Am 17. September 1941 ordnete Hitler an, das Reich und das Protektorat
Böhmen und Mähren müssten 'möglichst bald' von Juden 'geleert und
befreit' werden.
Die Nazis brauchten somit ein Lager für die im Protektorat lebenden
Juden.
Gewählt wurde Theresienstadt - eine Stadt mit einer Festungsanlage, die
Österreich nach den Schlesischen Kriegen anlegte, da von Norden die
Preußen ungehindert eindringen konnten.
Ab dem 24. November 1941 wurde mit dem Eintreffen von 342 Männern aus
Prag - dem Aufbaukommando - das Lager Theresienstadt als 'Transitghetto'
für die Juden aus dem Protektoratsgebiet genutzt.
Von hier aus wurden auch Gefangene in die Vernichtungslager im Osten
weitertransportiert.
Theresienstadt kam zu einem gewissen Bekanntheitsgrad, als hier ein
kulturelles Leben unter den Inhaftierten entstand, das von den Nazis zur
Propaganda benutzt wurde, als sie behaupteten, der Führer habe den Juden
eine Stadt geschenkt.
Von 1941 bis 1945 wurden über 140.000 Menschen ins Lager Theresienstadt
transportiert, davon endeten mehr als 90.000 in den Vernichtungslagern im
Osten.
Allein in Theresienstadt starben 34.000 Juden.
Ein Teil der Gesamtbelegung war unter dem Schutz des Roten Kreuzes in
andere Lager - ein Transport ging im Februar 1945 direkt in die Schweiz
- verlegt worden.
Aber im Rahmen der Evakuierungen kamen aus verschiedenen Lager wie aus
den Flossenbürger Nebenlagern nach dem 25. April 1945 noch mehr als
13.000 KZ-Häftlinge nach Theresienstadt, selbst nach Ende der
Kampfhandlungen wurden Menschen hier aufgenommen.
Als im Mai 1945 das Ghetto befreit wurde, lebten noch 16.000 Menschen in
diesem Lager.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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