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Thema des Tages
Erste Transporte ins Lager Theresienstadt
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24. November 1941
Am 17. September 1941 ordnete Hitler an, das Reich und
das Protektorat Böhmen und Mähren müssten 'möglichst
bald' von Juden 'geleert und befreit' werden.
Die Nazis brauchten somit ein Lager für die im
Protektorat lebenden Juden.
Gewählt wurde Theresienstadt - eine Stadt mit einer
Festungsanlage, die Österreich nach den Schlesischen
Kriegen anlegte, da von Norden die Preußen ungehindert
eindringen konnten.
Ab dem 24. November 1941 wurde mit dem Eintreffen von
342 Männern aus Prag - dem Aufbaukommando - das Lager
Theresienstadt als 'Transitghetto' für die Juden aus dem
Protektoratsgebiet genutzt.
Von hier aus wurden auch Gefangene in die
Vernichtungslager im Osten weitertransportiert.
Theresienstadt kam zu einem gewissen Bekanntheitsgrad,
als hier ein kulturelles Leben unter den Inhaftierten
entstand, das von den Nazis zur Propaganda benutzt
wurde, als sie behaupteten, der Führer habe den Juden
eine Stadt geschenkt.
Von 1941 bis 1945 wurden über 140.000 Menschen ins Lager
Theresienstadt transportiert, davon endeten mehr als
90.000 in den Vernichtungslagern im Osten.
Allein in Theresienstadt starben 34.000 Juden.
Ein Teil der Gesamtbelegung war unter dem Schutz des
Roten Kreuzes in andere Lager - ein Transport ging im
Februar 1945 direkt in die Schweiz - verlegt worden.
Aber im Rahmen der Evakuierungen kamen aus verschiedenen
Lager wie aus den Flossenbürger Nebenlagern nach dem 25.
April 1945 noch mehr als 13.000 KZ-Häftlinge nach
Theresienstadt, selbst nach Ende der Kampfhandlungen
wurden Menschen hier aufgenommen.
Als im Mai 1945 das Ghetto befreit wurde, lebten noch
16.000 Menschen in diesem Lager.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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