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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Paul Baumgarten

    
   ... am 25. Juni 1873 geboren

Er war der wichtigste Architekt - in Hamburg hatte er Bauwesen studiert und anfänglich in Büros in Berlin gearbeitet - des Dritten Reichs und stand auf der Gottbegnadetenliste des Führers. So erhielt er 1944, obwohl das Reich zu dem Zeitpunkt kein Geld mehr hatte, von Hitler eine Zuwendung von 100.000 Mark.

War er am Beginn seiner Karriere mit dem Bau von Privathäusern wie der Villa von Max Liebermann am Wannsee in Berlin





oder für den Direktor der AEG Werke Johann Hamspohn 




beschäftigt, so schaffte
er den Durchbruch 1934 mit dem Umbau der Oper in Berlin-Charlottenburg - heute Deutsche Oper. 1935 war der 'glänzend gelungene' Umbau fertig und Baumgarten habe ein Meisterstück geliefert. Am 13. November fand die Generalprobe 'Meistersinger' vor den Bauarbeitern statt.

Von da ab war sein Wirkungsbereich der Theaterbau.
Es entstand in Saarbrücken als Dank des Führers für die Abstimmung der Bevölkerung für den Anschluss an Deutschland das Grenzlandtheater - heute Staatstheater Saarbrücken.

Er leitete 1937 in Berlin Planung und Baumaßnahmen beim Schiller-Theater, Admiralspalast, Metropol-Theater - des Stadttheaters Augsburg, des Deutschen Theaters München sowie des Nationaltheaters in Weimar.

An Berliner Baumaßnahmen wie der Neuen Reichskanzlei in der Voßstraße, des Schlosses Bellevue war er beteiligt und plante und baute die Villa Marlier, Große Seestraße 19a, für den Fabrikanten Ernst Marlier, der das Gebäude später an den Generaldirektor des Stinnes-Konzerns, Friedrich Minoux, verkaufte.

Am 20. Januar 1942 fand hier die Wannseekonferenz statt, während derer die Endlösung der Judenfrage besprochen und beschlossen wurde.

Vorgesehen war Baumgarten für die Planung und Baudurchführung der Theater in Plauen und in Linz - einem der Lieblingsprojekte des 'Führers' - für 2.000 Zuschauer.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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