Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Marianne Hoppe 

   

      ... am 26. April 1909 geboren

Sie war 1988 die Frau Professor Schuster in Thomas Bernhard's 'Heldenplatz' in der Regie von Claus Peymann am Wiener Burgtheater - sie und das Publikum hörten die Jubelschreie der Bevölkerung nach der Zusammenführung von Deutschland und Österreich zum Großdeutschen Reich und Hitler's Rede am 15. März 1938 vom Balkon der Burg.
Keiner der Mitspieler hatte das wahrzunehmen.
Sie - und das Publikum im Saal hörten sie aus den Lautsprechern.

Ihre Anfänge liegen an der Schauspielschule von Lucie Höflich, die später Emil Jannings heiratete.

Dann war sie am DT in Berlin, spielte in Frankfurt am Main und kehrte wieder nach Berlin zurück, heiratete 1936 Gustaf Gründgens, um den von Nachstellungen durch die Nazis wegen seiner homosexuellen Neigungen möglichst freizuhalten.

Die Berliner sangen:
'Hoppe, Hoppe, Gründgens - wo bleiben denn die Kindgens?'
'Hoppe, Hoppe, Kindgens   - das hat wohl seine Gründgens!'

Ein Kind bekam sie dann am 4. Mai 1946 aus einer Verbindung mit Ralph Izzard, dem Chefkorrespondenten von 'Daily Mail' - Mitarbeiter des britischen Geheimdienstes in Berlin.

1946 ließ sich das Paar Hoppe-Gründgens scheiden.
Aber sie folgte Gründgens ans Schauspielhaus nach Düsseldorf und Hamburg.

Im Film war sie u.a. in 'Der Herrscher', 'Auf Wiedersehen, Franziska!', 'Effi Briest' zu sehen, sie spielte im 'Schimmelreiter' und in 'Romanze in Moll'.

Herausragend war noch ihre Altersrolle - der 'Lear' in Frankfurt am Main.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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