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... am 26. Dezember
1923
Hatte er sich zu viel vorgenommen?
Immerhin war er als
der in Neumarkt in der Oberpfalz geborene Advokatensohn
seit Herbst 1918 einer der führenden Köpfe beim 'Münchner
Beobachter', dem Organ der rechtsradikalen
Thule-Gesellschaft, ab Dezember 1918 Herausgeber der Zeitschrift 'Auf gut
deutsch' in der die Vertreter des Völkischen ihren
Judenhass und die dererseits als notwendig erachtete
Maßnahmen zur Verhinderung des jüdischen
Weltbeherrschungsstrebens auf die Menschheit losließen.
Als Mittler trat er auch beim Kauf vom 'Völkischen
Beobachter' für die NSDAP auf, die Gelder hierfür
erhielt er von der Reichswehr.
In diesem Blatt hatte er die Ermordung von Mathias
Erzberger - dem Unterzeichner des
Waffenstillstandsabkommens mit Frankreich nach dem
ersten Weltkrieg - begrüßt, was zum Verbot des
Nationalsozialistischen Organs führte, was wiederum von
der Bayerischen Staatsregierung als 'Einmischung in die
innerbayerischen Angelegenheiten' zurückgewiesen wurde.
Einer seiner ersten und zugleich wichtigsten Mitarbeiter
vom 'Völkischen Beobachter' war Alfred Rosenberg, der 1915 vom Baltikum als
glühender Verfechter einer Bekämpfung der Juden nach
München kam.
Dort traf er auf Eckart, den er als bärbeißig aber
freundlich dreinschauenden Mann bezeichnete, der ihm den
Anschluss an München - sein Schicksal - ermöglichte.
Rosenberg nahm Eckart die Aufgaben ab, wenn sich der
Ältere zu politischen schriftstellerischen Arbeiten
unfähig fühlte.
Die beiden scheuten sich nicht, Flugblätter in den
Straßen Münchens zu verteilen. Als ihnen in der Rätezeit
der Boden in der bayerischen Landeshauptstadt zu heiß
wurde, verzogen sie sich in Isartal.
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Hitler widmete Eckart die heute als 'Waldbühne' bekannte
Großarena. Sie wurde als
'Dietrich-Eckart-Bühne' anlässlich der Olympischen
Sommerspiele 1936 in Berlin eröffnet.
Für den 19. Juli 1926 vermerkte Joseph Goebbels in
seinen Tagebüchern:
Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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