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Thema des Tages
Uraufführung 'Cosí fan tutte'
... am
26.
Januar 1790
Die Revolution in Frankreich hatte im letzten Sommer begonnen.
Die europäischen Herrscherhäuser schauten besorgt an den westlichen Rand
des Kontinents.
Man begann sich zu einer Koalition zusammenzufinden, um Aufständische in die Schranken zu weisen.
Auch Friedrich Wilhelm II. meinte in Berlin, einen 'Spaziergang nach
Paris' unternehmen zu müssen.
Er sollte sich wundern.
Karl Eugen von Württemberg besuchte eben noch Versailles, um vor Ort zu
sehen wie denn Ludwig XIV. dort nun so gelebt hatte.
In seinem Todesjahr 1793 starb auch der König von Frankreich, der aber
am Schafott.
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Sah man damals das Stück 'Cosí fan tutte' mit einem Augenzwinkern, wusste das
Publikum um die Um- und Zustände in dem Werk. Und doch hatte man
1790 seine Probleme, stufte man das Werk doch als zu frivol ein.
Heute lässt sich der Mummenschanz kaum noch einigermaßen
glaubwürdig darstellen.
Zwei Offiziere verkleiden sich, um die Treue ihrer Bräute zu
prüfen.
Eben haben sie sich als Uniformierte auf eine Reise begeben -
keiner der beiden Damen und die Zofen prüfen, ob das stimmt -
dann kehren sie kaum von der Bühne abgegangen als Orientalen
wieder.
Und die Damen erkennen nicht, wer sich da anschleicht?
Dazu kommt, dass die Zofe sich auch noch als Notar verkleidet -
und das merkt niemand, wer da in dem Talar steckt. Eine
Kolorateuse macht auf Bassist.
Was soll man wie machen, damit es für das Publikum noch
glaubwürdig dargestellt werden kann?
Es bleibt kaum etwas als dem Publikum klarzumachen, alle drei
Damen wissen, wer die beiden Herren sind, drehen den Spieß um
und blamieren Tenor und Bariton - nur die 'Story' mit ihrem Text passt dann nicht
mehr.
Indiskutabel, wie man das Stück kürzlich im ehemaligen Zonenrandgebiet spielte:
Bemerkungen_zu_
'Cosi_fan_tutte'_im_'Staatstheater_Braunschweig'_
28.02.2014.htm
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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