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... am 26. Oktober 1800 geboren
Drei Kriege fielen in seine Zeit der Position des Leiters der Geschäfte
des preußischen Großen Generalstabs, die er mehr als 30 Jahre innehatte
- die gegen Dänemark (1864), gegen Österreich (1866) und gegen
Frankreich (1870/71).
Er wusste auch die neuen technischen Möglichkeiten bei der Kriegsführung
einzusetzen. So ließ er den Kronprinzen Friedrich Wilhelm Nikolaus Karl
von Preußen, den späteren 99-Tage-Kaiser, mit seinen Truppen 1866 in der
Auseinandersetzung mit Österreich im Verbund mit Bayern, Hannover,
Sachsen, Württemberg, Baden sowie diverse deutsche Kleinstaaten per
Eisenbahn an den Schlachtort bei
Königgrätz transportieren, was
allerdings beinahe zu verheerenden Folgen führte, da die Bahn Verspätung
hatte.
Zum Erfolg kam, dass der Meldereiter, ein mit der Weitergabe von
Befehlen Beauftragter durch die gerade fünf Jahre vorher von Philip Reis
erfundene Telefonie ersetzt wurde. Damit war eine zügige
Nachrichtenübermittlung möglich
Weiter war die Gefechtsführung durch den Einsatz des Zündnadelgewehrs
gegenüber dem bisher verwendeten Vorderlader effektiver, da auch im
Liegen und nicht nur aufrecht stehend, nachgeladen werden konnte, so
dass bis 5 Schuss/Minute durchaus möglich waren.
Jedoch war die Reichweite der Zündnadelgewehre mit 600 Metern, wobei sie
ab 300 Metern praktisch nicht mehr treffsicher sind, da sich die
Geschosse auf der Flugbahn aufgrund unzureichender Führung im Gewehrlauf
überschlagen, war damit also nur halb so groß wie die der
österreichischen Lorenzgewehre. Diese österreichischen Vorderlader
hatten eine Reichweite von etwa 900 Metern.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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