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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Helmuth Karl Bernhard von Moltke

   
    ... am 26. Oktober 1800 geboren

Drei Kriege fielen in seine Zeit der Position des Leiters der Geschäfte des preußischen Großen Generalstabs, die er mehr als 30 Jahre innehatte - die gegen Dänemark (1864), gegen Österreich (1866) und gegen Frankreich (1870/71).

Er wusste auch die neuen technischen Möglichkeiten bei der Kriegsführung einzusetzen. So ließ er den Kronprinzen Friedrich Wilhelm Nikolaus Karl von Preußen, den späteren 99-Tage-Kaiser, mit seinen Truppen 1866 in der Auseinandersetzung mit Österreich im Verbund mit Bayern, Hannover, Sachsen, Württemberg, Baden sowie diverse deutsche Kleinstaaten per Eisenbahn an den Schlachtort bei Königgrätz transportieren, was allerdings beinahe zu verheerenden Folgen führte, da die Bahn Verspätung hatte.

Zum Erfolg kam, dass der Meldereiter, ein mit der Weitergabe von Befehlen Beauftragter durch die gerade fünf Jahre vorher von Philip Reis erfundene Telefonie ersetzt wurde. Damit war eine zügige Nachrichtenübermittlung möglich

Weiter war die Gefechtsführung durch den Einsatz des Zündnadelgewehrs gegenüber dem bisher verwendeten Vorderlader effektiver, da auch im Liegen und nicht nur aufrecht stehend, nachgeladen werden konnte, so dass bis 5 Schuss/Minute durchaus möglich waren.

Jedoch war die Reichweite der Zündnadelgewehre mit 600 Metern, wobei sie ab 300 Metern praktisch nicht mehr treffsicher sind, da sich die Geschosse auf der Flugbahn aufgrund unzureichender Führung im Gewehrlauf überschlagen, war damit also nur halb so groß wie die der österreichischen Lorenzgewehre. Diese österreichischen Vorderlader hatten eine Reichweite von etwa 900 Metern.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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