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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Beendigung der Besetzung des Ruhrgebietes

 
26. September 1923

Man hatte im Kaiserreich gedacht, das Deutsche Reich nach Westen erweitern zu können - Flandern und Nordfrankreich war ins Auge gefasst worden - nun wurde im Versailler Vertrag festgelegt, dass Deutschland z. B. die Gebiete links des Rheins verlieren werde.
Hinzu kamen der Verlust der Kolonien, erhebliche Reparationszahlungen, die auf Dauer von Deutschland nicht aufgebracht werden konnten.

Dieses erkennend, marschierten im Januar 1923 französische und belgische Truppen im Ruhrgebiet ein, um ihren Anspruch auf finanziellen Ausgleich zu untermauern.

Die Reichsregierung konnte diesen Überfall nicht akzeptieren, musste aber von einer militärischen Intervention absehen, da es völlig aussichtslos war, nach dem soeben verlorenen Krieg die Siegerstaaten zu attackieren.

Man entschloss sich zu einem passiven Widerstand.
Beamte versahen ihren Dienst nicht, Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe und Werktätige der Industrie arbeiteten mit zeitlicher oder qualitativer Verschleppung.
Löhne mussten gezahlt werden, Geld wurde nachgedruckt - die Inflation stieg.

Die Invasoren antworteten mit Ausweisungen oder Verhaftungen.

Am 26. September 1923 brach die deutsche Regierung, die die Verweigerungs-Maßnahmen ja unterstützt hatte, die Aktion ab.

Die Intervention der USA und Großbritanniens brachte Frankreich an den Verhandlungstisch zurück, ein neuer Reparationsplan wurde akzeptiert und Frankreich und Belgien verließen das Ruhrgebiet.


 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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