Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

'Reformationsgespräch'


Es dauerte vom 27. Januar bis zum 10. März 1546 und wurde in Vorbereitung zum zeitlich nachfolgenden Reichstag von Kaiser Karl V. nur durchgeführt, um davon abzulenken, dass er bereits längst Vorbereitungen traf, den Schmalkaldischen Bund, dem Verteidigungsbund protestantischer Städte und Fürsten gegen die katholische Übermacht, anzugreifen, um der Reformation ein Ende zu setzen.

1517 hatte - den Berichten nach - Martin Luther seine Thesen an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg genagelt. Dies Datum wird allgemein als Beginn der Umgestaltung der Kirche - an der auch Zwingli und Calvin beteiligt waren - angenommen.

Im Februar 1546 starb Martin Luther und der Hauptvertreter der protestantischen Seite fehlte, aber man hatte sich per se nicht einmal auf Verfahrenfragen einigen, geschweige denn, eine Einigung zum Thema Rechtfertigungslehre erzielen können.

 

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Während seiner Anwesenheit in Regensburg lernte der Kaiser die schöne Gürtlerstocher Barbara kennen, mit der er ein intime Beziehung einging, die Folgen hatte.

Am 24. Februar 1547 gebar Barbara Blomberg Karl V. einen Sohn, den man ihr drei Jahre später wegnahm und in Pflege bei einer Familie in Spanien gab, wo er eine dem Stand entsprechende Ausbildung erhielt.

Nach Abdankung des Kaisers holte Philipp II. als dessen legitimer Sohn seinen Halbbruder als 'Don Juan d'Austria' an den Hof von Madrid.

Wenn denn das Reformationsgespräch ab 27. Januar 1546 die Meinungsverschiedenheiten zwischen katholischer Kirche und den Protestanten keine verbindlichen Beziehungsverbesserungen erbrachten, so ergab doch die deutliche Annäherung des Kaisers an eine Tochter Regensburgs eine menschliche Neuausrichtung der Familie auf dem spanischen Thron.

Als Führer der Flotte der heiligen Liga war der Regensburger Sohn von Kaiser Karl V. am  7. Oktober 1571 der Sieger der Schlacht von Lepanto über die Osmanen.


 

 Denkmal in der Regensburger Innenstadt

 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing