Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

'Die Macht der Gewohnheit'

 

   ... am 27. Juli 1974 uraufgeführt

War Thomas Bernhard fixiert auf Peymann und Minetti?

'Der Weltverbesserer' in Bochum mit Minetti und Edith Heerdegen, 'Minetti' mit Minetti und auch 'Die Macht der Gewohnheit' mit Minetti als Caribaldi.

Wie er im 'Weltverbesserer' Trier oder Interlaken als nicht akzeptabel vorführt, so gerät in der 'Macht der Gewohnheit' die Stadt Augsburg in die Kritik.
Er sprach von einem 'muffigen verabscheuungswürdigen Nest, dieser Lechkloake'.

Man wollte dort nicht derartig abqualifiziert werden und entschloss sich, gegen TB und sein Stück juristisch vorzugehen. Der damalige Oberbürgermeister wies sein Rechtsreferat an, zu prüfen, welche Schritte gegen TB und sein Stück unternommen werden könnten. Selbst der Bayerische Ministerpräsident sollte helfen.

Der Text wurde nicht geändert, noch heute heißt es: 'Morgen Augsburg!'
Man möge sich in der 'Lechkloake' keine Gedanken machen.

In seinem 'Meine Preise' schreibt Thomas Bernhard über Regensburg:
 


"Die Stadt gefiel mir nicht, sie ist kalt und abstoßend ... Wie hasse ich diese mittelgroßen Städte mit ihren berühmten Baudenkmälern, von welchen sich ihre Bewohner lebenslänglich verunstalten lassen ... Salzburg, Augsburg, Regensburg, Würzburg, ich hasse sie alle, weil in ihnen jahrhundertelang der Stumpfsinn warmgestellt ist."
 


Am BE lief eine Peymann-Inszenierung der 'Macht' mit Jürgen Holtz, der sich als 'Motzki' von Wolfgang Menge einen bestimmten Namen machte.
 

 

 

to top

 

 

Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing