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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Nutzung der Kernenergie

 
   ... 27. Juni 1954

Seit Mitte der fünfziger Jahre gibt es Atom-Kraftwerke, die den produzierten Strom in die Netze leiten.
Nach dem Unfall im Kraftwerk Fukushima wird die Wende in den Einsatzmöglichkeiten der Kernenergie in Deutschland vorbereitet.

Wären die Folgen eines Unfalls nicht so katastrophal wie in Tschernobyl oder eben in Japan, so könnte man diese Energiequelle aus Uran als die sauberste und kostengünstigste bezeichnen - sieht man von den Problemen der Lagerung von radioaktivem Teilen ab.

Besonders tragisch mutet es an, dass die Menschen, die in der Nähe der  verunfallten Atomreaktoren lebten, nicht mehr in die zwar intakten, aber verstrahlten Wohn- und Betriebs-Gebäude zurück können.

In Deutschland laufen - bedingt durch die seinerzeit beschlossene Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke der schwarz-gelben Regierung - die Wähler davon und es muss endgültig ein Ende der Kernenergie von allen Parteien beschlossen werden.

Die Grünen waren bisher die treibende Kraft, haben viele Wähler hinter sich geschart - nun müssen sie in Baden-Württemberg beweisen wie sie die alternativen Energien einsetzen wollen, die Kernkraft überflüssig machen sollen.

Gegenwind spüren auch die, denen es um Windparks geht.
Doch nicht auf der Schwäbischen Alb oder neben Schlosshotel Bühlerhöhe und die Überlandleitungen mit ihren Masten bitte nicht in der Nähe meines Grundstücks. Auf keinen Fall die Kabel in die Erde verlegen, da könnten ja Maulwürfe Schaden nehmen.

Außerdem - wohin mit den zurückzunehmenden Castoren und vor allem, wohin mit dem Müll, in welches Endlager, wo?

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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