Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Aufhebung der Karlsbader Beschlüsse
 

 

  .... am 28. Dezember 1831

Restriktionen waren im Rahmen der Karlsbader Beschlüsse vom 6. bis 31. August 1819 nach dem Mord am Dichter August von Kotzebue am 23. März 1819 umgesetzt worden, Basis hierfür waren die Bestrebungen, die alten Strukturen vor den Veränderungen durch Napoleon wieder einzuführen und diese nicht durch liberale Umtriebe in Frage zu stellen..

Dazu gehörte die Zensur, so dass Meinungsäußerungen in Print-Medien kontrolliert wurden. Dazu gehörten auch literarische Werke, die auf den Bühnen gezeigt werden sollten.

Das Großherzogtum Baden hob die Beschlüsse des Treffens von Karlsbad auf, so dass Verhinderungen von liberalen Entwicklungen innerhalb des Deutschen Bundes nicht mehr uneingeschränkt durchgesetzt werden konnten.

Allerdings musste Baden die Regelungen auf Druck Österreichs und Preußens wieder einführen, nachdem die Auswirkungen des Hambacher Festes vom Mai 1932 deutlich wurden.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing