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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 

 

Thema des Tages

28. März


   ... 1906 Boleslaw Barlog geboren

Als Sohn eines Breslauer Rechtsanwalts kam er mit der Familie nach Berlin und fand sehr schnell nach einer Lehre als Buchhändler zum Theater - als Regieassistent, der damals üblichen Art, sich bei der Bühne einzuarbeiten.

Barlog war nach der Machtübernahme aus der Berliner Volksbühne ausgeschieden, konnte aber beim Film Arbeit finden und sich in dieses Metier einarbeiten.

Nach 1945 ging es ihm um den Wiederaufbau einer Berliner Theaterlandschaft, er übernahm das Schlossparktheater in Steglitz und später das Schillertheater als ein Teil der Staatlichen Schauspielbühnen Berlins, dessen Generalintendant er 1951 wurde. Erst 1972 gab der diese Position auf.

Neben Schauspielinszenierungen war Boleslaw Barlog auch an der Deutschen Oper Berlin als Regisseur tätig mit
- 1963 LA BOHÈME,
- 1968 DER WILDSCHÜTZ,
- 1969 TOSCA,
- 1971 MANON LESCAUT,
- 1974 EUGEN ONEGIN und
- 1980 DON PASQUALE
standen unter seiner Leitung.

Noch zur Zeit der Kirsten Harms standen Arbeiten von Boleslaw Barlog auf der Bühne der DOB und er selber wurde auf der damals aktuellen Liste als Mitglied des Ensembles geführt:

Ensemble (Auszug) in alphabetischer Reihenfolge
 

Frank Baer - Mitglied des Personalrats

Martin Baeza Rubio - 1. Solo-Trompeter

Christian Baier - Künstlerischer Produktionsleiter

Dr. Axel Baisch - Geschäftsführender Direktor

Dr. Axel Baisch - Geschäftsführer Deutsche Oper Berlin Vermarktungs GmbH

Daniela Barcellona - Sängerin

Boleslaw Barlog - Inszenierung

Viviana Barrios - Assistentin des Operndirektors

Stefanie Barth - Maskenbildner

Helge Bartholomäus - Mitglied des Orchestervorstandes


 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing