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29. August 1976
Er wollte mit ca. 6.000 Anhängern an dem Tag die Messe
in lateinischer Sprache feiern, was gegen die neuen
Regeln der katholischen Kirche verstieß.
1969 gründete Bischof Marcel Lefebvre die Pius-Bruderschaft, die
sich gegen die Reformen aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil ergaben.
Einen Monat vorher exkommunizierte ihn der Papst.
Alles das störte die Vereinigung nicht - bis zum heutigen Tage gehen die
Priester mit ihren 'Jüngern' - eine Filiale befindet sich in Zaitzkofen
nahe Regensburg, ihren eigenen Weg, der sogar den
Holocaust berührt.
Die Klage wegen Volksverhetzung ist noch immer bei den
Gerichten anhängig.
Ein Anwalt hat das Mandat der Verteidigung niedergelegt - dann sollte sich
ein NPD-Mitglied - 'Wolfram Nahrath war letzter 'Bundesführer' der 1994
verbotenen Wiking-Jugend, mit der Angelegenheit beschäftigen.
Der Jurist, der die Bundesrepublik einst als
'Siegermachtsdemokratie' diffamierte, absolvierte ein Praktikum beim
Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger und sieht sich als Kämpfer gegen
'Schmähungen unserer Nation und unserer Geschichte'.
http://www.spiegel.de/wikipedia/Priesterbruderschaft_St._Pius_X..html
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Dr. Joseph Ratzinger litt unter den Folgen der Reformation, der Kirchenspaltung,
der großen, zwischen Protestanten und Katholiken,
Er litt unter der Vorgabe,
die Vernunft walten zu lassen, statt zu glauben.
Auch der Aufstand der 68-er machte ihm so zu schaffen, dass er Tübingen
aufgab und nach Regensburg ging.
Er litt unter der Abspaltung der Piusbruderschaft.
1988 verhandelte er persönlich im Auftrag von Papst Paul II. mit
Lefebvre, um ihn von der Bischofsweihe abzubringen,
eine Vereinbarung wurde geschlossen, trotzdem ernannte der Erzbischof
außer der Regel vier Bischöfe, die auch - wie
sich dann herausstellte - den Holocaust in Abrede stellten.
Auch die Rücknahme der Exkommunikation der Abtrünnigen änderte nichts.
Er wollte die Piusbrüder zurück in den Schoß der katholischen Kirche
führen und scheiterte mit dem Vorhaben.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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