Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 

 


Thema des Tages

Uraufführung 'The Beggar's Opera'


   ... am
29. Januar 1728

John Gay - er stammte aus einer spanischen Familie - lebte als Schriftsteller in London und verfasste das satirische 'Spiel um Bettler' auf einer Bühne. Johann Christoph Pepusch komponierte eine leicht eingängige Musik dazu.

Der Erfolg war groß, jahrzehntelang stand das Werk im Original auf den Spielplänen der Londoner Bühnen.
Den 'Unteren' im Staat war es eine Freude, die Kritik an den 'Oberen' in England so deutlich. Selbst deren Vorliebe für die italienische Oper wurde parodiert und deren Musik durch Volkslieder und populäre Songs ersetzt.

Es folgten im Laufe der Jahre Bearbeitungen - eine von ihnen stammt von Benjamin Britten - weitere von Václav Havel und Richard Bonynge.

 

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Elisabeth Hauptmann, eine der vielen Frauen die Brecht neben

  Paula Banholzer, mit der er Kind hat, seinen ersten
Sohn Frank Banholzer hat -
   
  mit Marianne Zoff, einer österreichischen   Opernsängerin mit der er eine Tochter, Hanne
Marianne hatte, die unter dem Künstlernamen Hanne Hiob die die Johanna in der Gründgens-Schlachthöfe-Inszenierung spielte.
   
  mit Helene Weigel, mit der er den Sohn Stefan und
die Tochter Barbara hat.


sie lernt ihn 1924 in Berlin kennen. Sehr schnell ergaben sich die verschiedensten Interessenüberschneidungen, so dass privates mit 'geschäftlichem' leicht zu verbinden war.

Die Hauptmann arbeite mit ihm an 'Mann ist Mann', an der 'Heiligen Johanna der Schlachthöfe - und an der Geschichte der Bettler-Oper, nicht Oper, in denen Bettler vorkommen, sondern eine Balladen-Oper für Bettler des John Gay. 

Sie übersetzt den Text für Brecht, mit dieser Arbeit und mit der 'Dreigroschenoper' von Brecht und Weil trat am 31. August 1928 das Original 'The Beggar's Opera' in den Hintergrund.

 




Besetzungszettel der Uraufführung am Schiffbauerdamm in Berlin

 

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik
um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung -
Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing