Bildungsmisere        
       
 
 

 


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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Kirche gegen NS-Staat

 


   .... ab 29. Mai 1934

Auf der ersten Barmer Bekenntnissynode vom 29. bis 31. Mai 1934 konstituierte sich die Bekennende Kirche.
Sie sah sich als die rechtmäßige evangelische Kirche in Deutschland an und verweigerte der nationalsozialistisch orientierten Reichskirche den Gehorsam.

Eine Erklärung des Theologen Karl Barth (1886-1968) wurde ihr theologisches Fundament. Sie verwarf die Gleichschaltungspolitik des NS-Regimes, ebenso die Verfälschung der christlichen Lehre durch die völkisch-rassische Ideologie des Nationalsozialismus.

Der Bekennenden Kirche ging es vor allem um die Erhaltung kirchlicher Freiheiten, und sie verstand sich nicht als politische Oppositionsbewegung.

Wer sich aber dem nationalsozialistischen Totalitätsanspruch widersetzte, galt zwangsläufig als staatsfeindlich orientiert und wurde in seiner Arbeit behindert.

Zahlreiche Geistliche wurden verwarnt, erhielten Redeverbot oder mussten ihre Gemeinden verlassen. Bekannte Angehörige der Bekennenden Kirche wie Martin Niemöller, der Landesbischof von Württemberg Theophil Wurm, Dietrich Bonhoeffer oder Otto Dibelius wurden in Haft genommen oder unter Hausarrest gestellt.
 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing