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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

30. Juli 1941

Partisanen

 
Dr. Joseph Goebbels war im Rahmen des 'Unternehmens Barbarossa' nicht nur mit der Propaganda im eigenen Land beschäftigt, sondern musste sich auch mit der aufflammenden Widerstandsbewegung in den besetzten Gebieten auseinandersetzen.

Den vorauseilenden Panzerverbänden folgten die Infanterieeinheiten, oftmals - jedenfalls im Anfang des Überfalls auf die Sowjetunion - in einem Abstand von 200 Km.
Dann kam die SS und vernichtete.
Die anfängliche Euphorie der Völker östlich der Weichsel, die in Hitler und der Deutschen Wehrmacht die Befreiung von Stalin sahen, wich zunächst einer Ernüchterung, dann ergab sich verstärkender Widerstand.

Aus diesem heraus zeigte die Gegenseite auch eine Propagandaaktion, die das 'V' als Viktoriazeichen überall sichtbar machte.
Goebbels griff das Zeichen auf, nahm es für die deutsche Seite in Anspruch und hoffte mit diesem verhängnisvollen Buchstaben die gegenseitige Propaganda vollkommen zu erdrücken.

Es gelang nur teilweise, weil die Deutschen aus den besetzten Gebieten Feldpost mit eindeutigen Berichten erhielten und damit 'irre wurden an der Wahrheit und Ehrlichkeit der deutschen Propaganda'.

In den besetzten Gebieten kam es im Sommer 1941 zu Anschlägen auf deutsche Soldaten, so dass Goebbels festlegte, dem Feind die geballte Faust zu zeigen.

1944 erließ der 'Führer' dann klare Regeln für die Vernichtung von Partisanen.

 
  F.H. Qu., den 30.7.1944  
     
  30 Ausfertigungen
24. Ausfertigung
 

Betrifft:
Bekämpfung von Terroristen und Saboteuren in den besetzten Gebieten
 
Die ständig zunehmenden Terror- und Sabotageakte in den besetzten Gebieten, die mehr und mehr von einheitlich geführten Banden begangen werden, zwingen zu schärfsten Gegenmaßnahmen, die der Härte des uns aufgezwungenen Krieges entsprechen. Wer uns im entscheidenden 'Stadium unseres Daseinskampfes in den Rücken fällt, verdient keine Rücksicht.

Ich befehle daher:
 
I. Alle Gewalttaten nicht deutscher Zivilpersonen in den besetzten Gebieten gegen die Deutsche Wehrmacht zu ahnden.
 
  1.) Die Truppe und jeder einzelne Angehörige der Wehrmacht, SS und



 
Polizei haben Terroristen und Saboteure, die sie auf frischer Tat antreffen, sofort an Ort und Stelle niederkämpfen.
     
  2.) Wer später ergriffen wird, ist in den nächsten örtlichen Dienststelle der Sicherheitspolizei und des SD zu übergeben.
   
3.) Mitläufer, besonders Frauen, die nicht unmittelbar an Kampfhandlungen teilnehmen, sind zur Arbeit einzusetzen.
Kinder sind zu schonen.
 
   
 
II. Die erforderlichen Durchführungsbestimmungen erlässt der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Er ist zu Änderungen befugt, soweit ein Bedürfnis der Kriegsführung es gebietet.
 

gez. Adolf Hitler
 

   

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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