Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Walter Ulbricht

 
   ... am 30. Juni 1893 geboren

Im Zuge der Aktivitäten anlässlich des Volksaufstandes in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands, seit 1949 'Deutsche Demokratische Republik' genannt, richtete Brecht einen Brief an Walter Ulbricht mit dem Tenor:

'Verbundenheit mit der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands'

- womit er aber eine 'Aussprache mit den Massen über das Tempo des sozialistischen Aufbaus' initiieren wollte.

Den gesamten Text des Briefes veröffentlichte das SED-Regime am 21. Juni 1953 nicht - so blieb nur eine Solidaritätsadresse erhalten, die Irritationen zur Folge hatten.

Brecht versuchte weiter, geradezurücken.
Bis in den Oktober 1953 hinein wollte er den gesamten Brief an Ulbricht über Journalisten in die Öffentlichkeit bringen - es gelang ihm nicht.

Der Erfolg war, dass die westdeutschen Bühnen Brecht boykotierten, die all die Jahre nach dem Krieg treu zu ihm gehalten hatten.

Brecht litt unter der Haltung Ulbrichts und der des gesamten ZK - er kam sich wie ein Außenseiter im eigenen Land vor, in seiner Einstellung zum System.

Wie sehr ihn die Angelegenheit, auch der westdeutsche Boykott seiner Werke, belastete, zeigen die aus der Zeit stammenden Gedichte - möglicherweise hat diese seelische Qual auch zu seinem frühen Tod am 14. August 1956 beigetragen.

Die unter Ulbricht durchgeführte Abgrenzung der SBZ mit dem Ostteil Berlins durch Mauer und Stacheldraht von der Bundesrepublik schuf ein Bollwerk in Deutschland und der Welt, das erst 1989 durch die Revolution in der 'DDR' aufgehoben wurde.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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