Bildungsmisere        
       
 
 

 


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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Rücktritt von Heinrich Brüning

 


   ....  am 30. Mai 1932

Im Jahr 1932 hatte sich die wirtschaftliche Situation in der Weimarer Republik zugespitzt. Die Reparationen aus dem Ersten Weltkrieg verminderten die Möglichkeiten des Staates für soziale Leistungen einzutreten.

Das Parlament konnte nur noch bedingt einberufen werden, so half sich Brüning als Reichskanzler mit Notverordnungen, die von der SPD mitgetragen - von der Opposition aber bekämpft wurden.
Hindenburg war als Reichspräsident von diesem Verfahren wenig erfreut, als er sich nicht von den Sozialdemokraten tolerieren lassen wollte.

Entscheidend für den Sturz war letztlich eine Verordnung, die den ostelbischen Großgrundbesitzern die Subventionen entzog, die in beträchtlichem Umfang vom Staat gezahlt wurden. Die Höfe der Bauern waren verschuldet und die Zuschüsse des Staates waren höher als die Anlagen wert waren.

Da auch Hindenburg zu den Nutznießern der Unterstützungen zählte, war er dagegen, dass die Höfe enteignet und das Land Arbeitslosen zur Verfügung gestellt werden sollte.

Hinzu kam das Verbot der SA, was Goerner und Schleicher auf den Plan rief und letzterer dann mit seinen Intrigen den Sturz Goerners betrieb und damit Brüning schwächte, was dann zu dessen Rücktritt als Reichskanzler führte.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

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Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing