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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Walter Felsenstein

   
  ... am 30. Mai 1901 geboren

Da mit einer Volljüdin verheiratet, konnte er Vollmitglied der Reichstheaterkammer nur mit Sondergenehmigung von Goebbels werden.

War er schon ab 1927 in Basel, Freiburg, Köln und Frankfurt am Main - anfangs als Darsteller, dann als Regisseur tätig - so wurde er ab 1939 bis 1944 - der Schließung sämtlicher Theater - Oberspielleiter am Schiller-Theater in der Reichshauptstadt Berlin: Intendant Heinrich George.

Er war als Gastregisseur im besetzten Straßburg und 1943 in Metz am Deutschen Theater.

1947 gründete er die Komische Oper in Berlin, die unter seiner Leitung zum führenden und stilbildenden Opernhaus nach dem Zweiten Weltkrieg wurde.

Es ging dort nicht unbedingt um Schöngesang - Felsenstein wollte über die Gesangstimme die Figuren der Werke präsentieren - so waren Hanns Nocker als Hoffmann, Blaubart, Otello, Uwe Kreyssig als Figaro-Graf und Anny Schlemm neben anderen Rollen als Boulotte genau das, was er sich als Sängerdarsteller vorstellte.

Die Tradition der Einrichtung von Opern führten Götz Friedrich und Harry Kupfer fort - unvergessen hier als Sängerdarsteller: Dagmar Schellenberger, Sabine Paßow, Günter Neumann und Jochen Kowalski.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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