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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Hofmannsthals 'Elektra'

   
 
   ... am 30. Oktober 1903 uraufgeführt

Kaum eine Bühne - das DT in Göttingen hatte es Anfang 2016 im Spielplan - zeigt noch das Sprechstück - ähnlich wie Wildes 'Salome' - die Vertonungen sind so viel intensiver in ihrer Wirkung, dass meist die beiden Einakter von Richard Strauss zu sehen und hören sind.

Während bei Sophokles auf die Vorgeschichte, die Tötung Iphigenies zugunsten guter Winde für das Segeln der griechischen Flotte nach Troja, eingegangen wird, zeigt Hofmannsthal die Seelenqualen Elektras, ausgelöst durch den Tod Agamemnons, eingeleitet von Klytämnestra und durchgeführt von Ägisth. Die Mutter nimmt nicht nur Rache für den Tod der Tochter Iphigenie - das ist nur vordergründig - eindeutig ist deren Sucht nach Sex mit Ägisth.

Leider wird diese Tenorrolle - Strauss liebte Tenöre nicht und gab ihnen meist Rollen, in denen sie nicht gerade vorteilhaft wirken konnten - meist von einem älteren Herren gesungen, dem man die Attraktivität für das
der Heldentaten nur im Bett vollführt
kaum mehr abnehmen kann.

1903 gab Max Reinhardt an seinem 'Kleinen Theater' in Berlin mit Gertrud Eysoldt in der Titelrolle das Schauspiel, das von dem österreichischen Kritiker Theodor Gomperz mit 'hysterisch' abgetan wurde.

In der Zeit der Entstehung der 'Elektra' interessierte sich Hofmannsthal sehr für die gerade aufkommende Psychoanalyse und durch Anstreichungen gekennzeichnet auch Passagen im Buch 'Studien über Hysterie'.

Die Eysoldt, mit Edmund Reinhardt liiert, wurde als 'unmütterlichste Gestalt der deutschen Bühne' bezeichnet, war noch in der Technik des Spiels mit Pathos verhaftet.

Später musste sie für den Film stark reduzieren.
Sie war u.a. auch die Landedelfrau in dem 1941 gedrehten NS-Reiterfilm  '...reitet für Deutschland' mit Willy Birgel in der Hauptrolle.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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