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zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

'Der Hessische Landbote'

 
    ... am 31. Juli 1834 veröffentlicht
 
 
Die mit dem Wiener Kongress einsetzende Restaurierung der alten Staatsmodelle, die durch Zensur, Überwachung und Bestrafung von Abweichlern erzwungen werden sollte, führte in den Jahren von 1815 bis 1848 zum Rückzug der Bevölkerung in die innere Immigration.

Nur wenige wagten, sich zu artikulieren.

Georg Büchner verfasste im Untergrund mit wenigen Gefährten, einen Aufruf, der deren politisches Wollen anhand des gesellschaftlichen Seins der Kaufleute, Akademiker, Bankiers gegenüber der Situation der Verarmten aller Schichten aufzeigen wollte.


 


Der Hessische Landbote.

Erste Botschaft.

Darmstadt, im Juli 1834.     

Vorbericht.

Dieses Blatt soll dem hessischen Lande die Wahrheit melden, aber wer die Wahrheit sagt, wird gehenkt, ja sogar der, welcher die Wahrheit liest, wird durch meineidige Richter vielleicht ge[str]aft. Darum haben die, welchen dies Blatt zukommt, folgendes zu beobachten:

1. Sie müssen das Blatt sorgfältig außerhalb ihres Hauses vor
    der Polizei verwahren;

2. sie dürfen es nur an treue Freunde mittheilen;

3. denen, welchen sie nicht trauen, wie sich selbst, dürfen sie es
    nur heimlich hinlegen;

4. würde das Blatt dennoch bei Einem gefunden, der es gelesen
    hat, so muß er gestehen, daß er es eben dem Kreisrath habe
    bringen wollen;

5. wer das Blatt nicht gelesen hat, wenn man es bei ihm findet, der
    ist natürlich ohne Schuld.


Friede den Hütten! Krieg den Pallästen!

 


Georg Büchner und seine Mit-Autoren heben in dem Papier auf die Genesis ab und fragen, ob Bauer und Handwerker wohl mit den Tieren am Ende der Skala geschaffen wurden, denn die Verhältnisse seien so in Hessen.

Angeprangert wird das Verhalten der Behörden im Großherzogtum Hessen wie auch das des Großherzogs selber, so dass eine Revolution notwendig sei. Hierzu wolle man die Bürger aufrufen.


Am 1. August 1834 will Karl Minnigerode 250 Exemplare des 'Landboten' nach Hessen bringen.
Am Gießener Stadttor wird er verhaftet und ins Gefängnis geworfen.


Büchner zieht sich auf Anordnung des Vaters von Gießen ins elterliche Haus in Darmstadt zurück, um dort seine medizinischen Studien zu beenden.

Unter anatomischen Tafeln versteckt, dem Zugriff des Vaters so verborgen,  liegt das Manuskript seines 'Danton', der hier in wenigen Wochen hingeworfen, am 21. Februar 1835 über den Verleger Sauerländer an Gutzkow geht, der ihn in seinem Phönix veröffentlicht.

Am 9. März 1835 entzieht sich Büchner dem Zugriff der hessischen Behörden und geht in Weißenburg über die französische Grenze.

Mitautor Friedrich Ludwig Weidig geriet ebenfalls in die Kritik, druckte, wieder frei, vom 'Hessischen Landboten' im November 1834 eine zweite Auflage, von ihm in eine liberale Fassung gebracht, von der sich Büchner distanzierte.

Kurz darauf verhaftet, ins Gefängnis Friedberg geworfen, leidet Weidig unter den Folterungen durch Richter Konrad Georgi.

Weidig starb am 23. Februar 1837 - nur vier Tage nach Büchner's Tod am 19. Februar 1837 - durch Selbstmord im Gefängnis Darmstadt.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing