Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Uraufführung von 'Rusalka'

   
  ... am 31.3.1901

Nach der Uraufführung in Prag kam die Oper des Nationalkomponisten Antonin Dvorak sehr schnell auf die Bühnen des Böhmischen Teils der Österreich-Ungarischen Monarchie.

Das Ausland zögerte, waren doch der Stoff schon vorher von E.T.A. Hoffmann mit seiner 'Undine' - Libretto von de la Motte Fouqués - 1816 und von Lortzing in seiner 'Undine' 1845 vertont worden.

1908 wurde das Werk in Laibach gespielt, 1929 folgte eine deutschsprachige Aufführung in Stuttgart.

Dvorak hatte den bösen Menschen die guten Naturgeister des Wassers gegenübergestellt.

Heutige Meister des deutschen Trash-Theaters bemächtigten sich des Werkes und lassen in obskursten Bühneneinrichtungen und Kostümen spielen.

Meist haben diese Inszenierungen eine soziopolitische Basis, deren Konzept dann mit dem Publikum bei einer Tasse Tee ausdiskutiert werden solle.

Ein Beispiel für die von der Ehrenvorsitzende des Richard-Wagner-Vereins Hannover geliebten 'modischen Inszenierungen' ist die 'Rusalka'-Inszenierung an der Nds. Staatsoper.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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