Bildungsmisere        
       
 
 

 


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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Karl August von Hardenberg

 

  
   ...  am 31. Mai 1759 geboren

Aus hochwohlgeborenem Stand geboren, studierte er Jura in Göttingen und Leipzig, lernte dort den jungen Goethe - 10 Jahre älter als er - kennen.

Auf Empfehlung des Königs machte er ab 1770 eine Bildungsreise, die ihn auch nach Regensburg, der jetzigen Metropole der Oberpfalz (Begriffsfestlegung durch OB Schaidinger am 17.3.2005 - "Wir wollen mehr sein. als die Metropole der Oberpfalz") führte.

1780 erarbeitete er eine Reorganisation der hannoverschen Verwaltung, die er in London König George III. von Großbritannien und Irland sowie Kurfürst von Hannover vorstellte.
Als seine Frau in eine Affäre mit dem Prinzen von Wales verwickelt wurde, kehrte er nach Hannover zurück.

Friedrich Wilhelm III. von Preußen berief ihn 1804 zum Außenminister, Napoleon opponierte und er musste zurücktreten. 1807 kam er wieder mit den auswärtigen Angelegenheiten in Bezug, da Zar Alexander I. ihn rief. Im Frieden von Tilsit verlangte Napoleon wieder seine Demission.

1810 wurde er mit Billigung Napoleons preußischer Staatskanzler, fasste alle Reformbestrebungen zusammen, die bis zur Einführung einer Verfassung und die Mitbestimmung der Bürger führen sollte.

1811 folgte das Regulierungsedikt, das Gewerbesteuergesetz, das die Gewerbefreiheit festschrieb, die Bauernbefreiung und 1812 die Emanzipation der Juden.

Letztlich scheiterte ein großer Teil seiner Reformbestrebungen am Widerstand des konservativen Adels, dieser bestärkt durch die Restaurationsbestrebungen nach dem Wiener Kongress von 1815.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:

Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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