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... vom 01. Dezember 1936
Den Nazis ging es darum, Kinder
und Jugendliche von klein auf zu indoktrinieren. An
den Vorabenden von Hitlers Geburtstag wurden die 'Pimpfe' und
'Jungmädel' verpflichtet.
Als gesetzliche Grundlage für die Verfahren wurde 1936 geschaffen das:
Gesetz über die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936
Von der Jugend hängt die Zukunft des Deutschen Volkes ab.
Die gesamte deutsche Jugend muß deshalb auf ihre künftigen
Pflichten vorbereitet werden.
Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen,
das hiermit verkündet wird:
§1. Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist
in der Hitlerjugend zusammengefaßt.
§2. Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und
Schule in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich im
Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur
Volksgemeinschaft zu erziehen.
§3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in
der Hitlerjugend wird dem Reichsjugendführer der NSDAP
übertragen. Er ist damit "Jugendführer des Deutschen Reichs”. Er
hat die Stellung einer Obersten Reichsbehörde mit dem Sitz in
Berlin und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar
unterstellt.
§4. Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes
erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen
Verwaltungsvorschriften erläßt der Führer und Reichskanzler.
Berlin, den 1. Dezember 1936
Der Führer und Reichskanzler: Adolf Hitler
Der Staatssekretär und Chef der Reichskanzlei:
Dr. Lammers
Quelle: Reichsgesetzblatt 1936 I S. 993.
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Das Deutsche Jungvolk (DJ)
erfasste die 10- bis 14jährigen Jungen, die eigentliche HJ die 14- bis
18jährigen Jungen. In gleicher Weise waren die zur HJ gehörenden
Mädchenverbände in Jungmädelbund (JM) und Bund Deutscher Mädel (BDM)
gegliedert.
Mit dem 18. Lebensjahr ergab sich automatisch die Mitgliedschaft in der
NSDAP.
Die Führung übernahmen Gleichaltrige, um die Jugend durch die Jugend zu
führen.
Die Gesamtleitung hatte der Reichsjugendführer.
Von 1933 bis 1940 Baldur von Schirach, schon seit 1931
Reichsjugendführer der NSDAP, danach Arthur Axmann von 1940 bis 1945.
Durch die Zwangsmitgliedschaft umfasste die HJ - von
100.000 im Jahr 1932 - dann 8,7 Millionen Mitglieder im Jahr 1939.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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