Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Allgemeines deutsches Landrecht

   
  ... ab 01. Juni 1794 in Kraft

Schon Friedrich Wilhelm I., der Soldatenkönig, hatte 1721 von seinen Ministern ein einheitliches Gesetzeswerk für Preußen verlangt. Die Arbeit daran verlief im Sande, wurde erst ab 1740 unter Friedrich dem Großen wieder aufgenommen.

Es galt, alle gültigen Gesetze in einer Sammlung zusammenzuführen.
Dieser erste Entwurf, 1783 veröffentlicht, wurde 5 Jahre diskutiert, überarbeitet und erst 1791 - fünf Jahre nach dem Tod von Friedrich II. - erstmals veröffentlicht.

Bestimmungen, die Macht des Königs betreffend, mussten korrigiert werden, so dass das Werk erst am 5.2.1794 publiziert werden konnte.

Das neue Recht sollte Gleichheit vor dem Gesetz für alle bedeuten.

Privilegien schrieben sich die Beamten dennoch in die Regelungen,
so dass von einer Garantie der Rechtssicherheit und der Unabhängigkeit der Justiz nicht die Rede sein konnte - und dies fünf Jahre nach der Französischen Revolution.

Trotz aller Mängel blieb das Landrecht bis 1900 in seinen Grundzügen erhalten.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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