Zur Meinungsfreiheit westlicher Gesellschaften 
zählt das Recht zur missverständlichen Überzeichnung.
   
04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Alexander Golling

   
  ... am 02. August 1905 geboren 

Er war der 'Kracherte', der allen die Meinung sagte. Zum Schauspieler in München ausgebildet ging er als Anfänger nach Heidelberg, wo er bei den 'Reichsfestspielen' unter der Schirmherrschaft von Dr. Goebbels auftrat.

Später in Berlin an der Volksbühne beschäftigt, bekam er schon Rollen als schwerer Held beim Film so in 'Geheimakte WB 1', '90 Minuten Aufenthalt' in der Regie von Harry Piehl,  'Dreizehn Mann und eine Kanone' mit Otto Wernicke, Herbert Hübner, Erich Ponto, Friedrich Kayßler.
Es folgte 1939 'Gold in New Frisco' in der Regie von Paul Verhoeven.

Er ging nach München, wurde zum Staatschauspieler ernannt und übernahm die Intendanz des Bayerischen Staatsschauspiels.

 

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Schon früh sympathisierte Golling mit dem Nationalsozialismus, was ihm den Spitznamen 'der braune Theaterfürst von München' eintrug.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges hatte er deswegen Schwierigkeiten, seine Karriere nahtlos fortzusetzen.
Bei der Entnazifizierung vor einer Münchener Spruchkammer wurde er als 'Belasteter' eingestuft und sein Vermögen bis auf 10.000 Mark eingezogen.

Erst 1950 stand er wieder vor der Kamera, spielte in Filmen von Veit Harlan, Wolfgang Liebeneiner und Karl Ritter, die in der Zeit des Nationalsozialismus ebenfalls auf der Seite des Regimes standen.

In den 60-er Jahren schaffte er dann den Sprung ins TV-Geschäft, wobei es sich oftmals um Aufzeichnungen von Bauernkomödien handelte.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz,
in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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