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... am 03. Mai 1761 geboren
Am 23. März 1819 er mordete der Jenaer Theologiestudent und Burschenschaftler Karl Ludwig Sand in
den populären Dichter in dessen Haus in Mannheim.
Mit diesem Mord war dem Staat die Möglichkeit gegeben, noch stärker als
bereits seit dem Ende des Wiener Kongresses praktiziert - durch Zensur wieder
vor-napoleonische Verhältnisse in Europa herzustellen.
Kotzebue war Diplomat und Dramatiker, Theaterleiter - er schrieb an die 300 Werke, darunter Komödien und Tragödien,
Rührstücke und Sittengemälde, Parodien, Possen und Schwänke und von denen
brachte Goethe ein Großteil in Weimar auf die Bühne.
Neben Iffland war er der
produktivste Schriftsteller seiner Zeit. Auch verfasste er neben den
Theaterstücken Lebens- und Reisebeschreibungen.
Mit seinen Werken versorgte er die Bevölkerung mit populärer
Literatur.
Einige von ihnen wurden vertont - z.B. 'Die Kleinstädter', vom Theater
Regensburg aufgeführt.
Kommentar_'Die_Kleinstaedter'
Die auf die Ermordung Kotzebues folgenden 'Karlsbader Beschlüsse' vom
August 1819 führten zu stärkeren Kontrollen der Bevölkerung. Sie sollten eine
Liberalisierung und Demokratisierung verhindern helfen.
Kotzebue war selber ein Gegner jeder Art von Bewegung - ob
studentischer, ob nationaler, nicht einmal sportlicher Umtriebe.
Zwar war der Tod Kotzebues einer der Auslöser verstärkter
Repressalien, kamen auch antisemitische Agitationen Anfang August 1819
hinzu.
Christliche Zünfte, Handwerker, Bauern, Kaufleute sahen in der
sich nach Napoleon ausbreitenden Liberalisierung und der Gleichberechtigung von Juden und Christen eine Gefahr für die eigenen Privilegien.
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz, in Anspruch.
Dieter Hansing
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