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Thema des Tages
'Otello' in Mailand
... am 5. Februar 1887
Man warf ihm vor, er sein kein italienischer Opernkomponist mehr, er sei
ein Epigone Wagners.
Was Giuseppe Verdi auch schreibe, es sei doch nur ein Abklatsch des
Sachsen. Dabei war doch von ihm seit 1871 - seit der 'Aida' - nichts an
neuen Werken mehr auf der Bühne erschienen.
Nur das Requiem war 1873 hinzugekommen.
Dass Arrigo Boito Wagner in die italienische Sprache übertrug
und er mit Verdi befreundet war, brachte nun auch den
Komponisten in die Nähe des sächsischen Meisters.
Boito, der mit seinem 'Mefistofele' zunächst einmal scheiterte,
wollte sich mit der Selbstbeschränkung Verdis nicht abfinden.
Er schlug ihm Shakespeares 'Othello' zur Vertonung vor und nach
anfänglichen Zögern konnte er vermelden, dass man gemeinsam ein
Libretto schreiben werde, zu dem Verdi dann die Musik liefern
wolle.
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Mailand war begeistert, als am 5. Februar 1887 das Werk auf der
Bühne der Scala gegeben wurde.
Verdi wurde gefeiert - 20 Mal musste er vor dem Vorhang
erscheinen.
Das Publikum zog seine Kutsche nach der Vorstellung zum Hotel,
man rief wie in früheren Zeiten, als es noch um Risorgimento in
Italien ging, 'Viva Verdi'.
Rasch verbreitete sich die Oper auf den Bühnen der Welt.
Eine Aufsehen erregende Inszenierung stellte Walter Felsenstein
1958 auf die Bühne der Komischen Oper in Berlin.
Hans Nocker - der schwere Held - verkörperte die Titelrolle. Er war
auch später der 'Blaubart' in der nie wieder erreichten Produktion
der gleichnamigen Offenbach'schen Operette.
1993 gab man in Regensburg Verdis 'Otello'.
Christian Franz - ein junger Tenor, 1968 in Fürstenfeldbruck
geboren - in der Titelrolle, Susan Salm-Moss war Desdemona, Adam
Kruzel sang den Jago.
Regisseur war Dominik Neuner.
Dann zog Hannover nach und man war entsetzt über das, was dem
Publikum an Fehlern heutzutage so angeboten wird.
Bemerkungen
zur szenischen Umsetzung von
’Otello’
Nds. Staatoper Hannover – 21.11.2021
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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:
Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten
Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich
diese Besprechungen und Kommentare nicht als
Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach
meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.
Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und
Satire.
Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5,
Grundgesetz,
in Anspruch.
Dieter Hansing
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