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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Ludwig Börne

   
  ... am 6. Mai 1786  

... im Frankfurter Ghetto als 'Juda Löb Baruch' - was sich Leben nennt - geboren, studierte er zunächst Medizin in Berlin, wechselte dann zu Jura in Heidelberg und weiter nach Gießen, wo er 1808 ohne Abschlussexamen den Titel Dr. phil. erhielt.

Als Jude in Frankfurt war er selbst in der Position eines Polizeibeamten nicht tragbar und der Kritik ausgesetzt.

Auch Richard Wagner erlag der Möglichkeit, sich über die Juden auszulassen.
Für ihn erlaubte es sich, die damals zeitgenössische Musik von Juden abzuwerten. Meyerbeer und Mendelsohn waren das Ziel seiner Attacken.

Aber einen Literaten - Heine stand auch schon auf der Negativliste - ließ er gelten: Ludwig Börne. Der habe gewusst, dass nur möglich sei, Mensch zu sein, wenn man aufhöre, Jude zu sein.

Börne änderte seinen Namen und ging nach Paris, wo er als Journalist und Theaterkritiker tätig war. Er scheute sich nicht, sich über Goethe lebenslänglich in hysterischen Zügen auszulassen.

Gelegentlich wurde er Dichtern seiner Zeit nicht gerecht.
Grillparzer beispielsweise verkannte er anfangs, 'Die Ahnfrau' fiel bei ihm durch, mit Hoffmann hatte er seine Probleme, Jean Paul verehrte er.

Für das 'Junge Deutschland' setzte er sich ein.
Diese Vereinigung hatte nach seiner Meinung die Verbreitung der Demokratie zum Ziel - als Vertreter gehörten ihr Heinrich Laube, später Direktor des Burgtheaters in Wien, Heinrich Heine, Karl Gutzkow - der sich sehr für Büchner verwendete und für die Veröffentlichung von 'Dantons Tod' in der Literaturzeitschrift 'Phoenix' sorgte - als Dramaturg am Hoftheater in Dresden, wo er Eduard Devrient und Richard Wagner außerordentlich zusetze, an.

Börne war der Meinung, dass die Julirevolution von 1830 auch Folgen in Deutschland haben müsse.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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