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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

'Die Jungfrau von Orléans'

 


   ... am 11. September 1801 uraufgeführt

Schon im Dezember 1782 lässt er sich von Bibliothekar Reinwald - dem späteren Schwager - Bücher zum Selbststudium kommen, so auch die 'History of Great Britain', die er für die 'Stuart' und die 'Jungfrau' verwendet.

Im Juni 1800 - nach Aufführungen der 'Stuart' in Weimar - beginnt er mit geschichtlichen Vorstudien und der Ausarbeitung des Schemas der 'Jungfrau', spricht Anfang Juli mit Goethe über das Projekt und beginnt im September mit der Niederschrift, die bis Mitte März 1801 rasch fortschreitet.

Im April gehen die ersten vier Akte der 'Jungfrau' zum Druck, am 20. April wird ein Exemplar an den Herzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach gesandt, nachdem Goethe es noch einmal durchgesehen hatte. Der fünfte Akt wird Ende April zum Druck gegeben.

Am 2. September 1801 wird ein Bühnenmanuskript an Iffland verschickt, am 11. September erfolgt die Uraufführung der 'Jungfrau' in Leipzig.

Am 17. September sieht Schiller die dritte Aufführung, die den Erfolg der Uraufführung bestätigt. Die Zuschauer bejubeln den Dichter, Begeisterte bilden Spalier bis an das Nord-West-Tor der Stadt.

 

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Die 'Jungfrau' auf der Bühne, von vielen Regisseuren in Szene gesetzt:

1939 Heinz Hilpert mit Marianne Hoppe
1959 Leopold Lindtberg mit Inge Konradi
1960 Kurt Hübner
1963 Karl Heinz Stroux
1973 Wilfried Minx mit Eva Mattes
1984 Günter Krämer
1985 Jürgen Flimm mit Therese Affolter

Vertont wurde das Stück von Giuseppe Verdi, verfilmt 1948 von Victor Fleming mit Ingrid Bergmann und 1999 von Luc Besson mit Milla Jovovich.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen, sondern als Hinweis auf - nach meiner Auffassung - Geglücktes oder Misslungenes.

Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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