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04.01.2010 - dradio.de

 


Thema des Tages

Niederlage bei Kunersdorf

   
     ... am 12. August 1759

Da seit dem Frühjahr 1759 die Koalitionsverbündeten Preußen mit starken Kräften von allen Seiten angriffen, suchte Friedrich II. eine Waffenentscheidung gegen den zunächst gefährlichsten Gegner herbeizuführen. Russische und Österreichische Streitkräfte hatten sich östlich der Oder vereinigt und bedrohten Berlin.

 


Der preußische Angriff lief sich fest. Nördlich dem Dorf Kunersdorf, konzentrierten sich nun die Kämpfe. Friedrich schickte alle verfügbaren Truppen in die Schlacht, um hier den Durchbruch zu erzwingen.

In einem verlustreichen Ringen begann der Gegner zu wanken. Der Sieg schien zum Greifen nahe. Doch erlahmten nun auch die preußischen Kräfte, welche durch immer neue - vorwiegend russische - Truppen bedrängt wurden.

Nach stundenlangem Ringen wichen die ersten preußischen Regimenter.
Sie mussten den Rückzug antreten. Dabei kam es zu Unordnung und schließlich zur Flucht.
Die Armee Friedrichs war schwer erschüttert und in Auflösung begriffen. Nur mit Not entkam Friedrich selbst der Gefangennahme.
Er musste sich gar vor umherstreifenden feindlichen Soldaten verstecken.
Zutiefst überzeugt davon, den Krieg verloren zu haben und seinen Feinden ausgeliefert zu sein, trug er sich mit Todesgedanken.

Die Österreicher und Russen, schätzten die Lage offensichtlich falsch ein. Anstatt die Reste der preußischen Armee zu zerschlagen und Preußen zu besetzen, zogen sie ab.

Friedrich fing sich wieder, ordnete seine Truppen und schrieb seinem Bruder Heinrich:
 

 
„Ich verkündige Ihnen das Mirakel des Hauses Brandenburg. In der Zeit, da der Feind die Oder überschritten hatte und eine zweite Schlacht hätte wagen und den Krieg beendigen können, ist er von Müllrose nach Lieberose marschiert.“

 


Die Niederlage bei Kunersdorf blieb für Preußen ohne Folgen für den Ausgang des Siebenjährigen Krieges.

 

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Um 'Missverständnisse' zu vermeiden:


Als Zeitungs- / Theater-Abonnent und Abnehmer von voll bezahlten Eintrittskarten aus dem freien Verkauf verstehe ich diese Besprechungen und Kommentare nicht als Kritik um der Kritik willen,
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Neben Sachaussagen enthalten diese Texte auch Überspitztes und Satire.

Hierfür nehme ich den Kunstvorbehalt nach Artikel 5, Grundgesetz, in Anspruch.

Dieter Hansing
 

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